Möchten Sie das öffentliche Dienstrecht insoweit flexibilisieren, dass ein horizontaler Laufbahnwechsel, z.B. vom Vollzugs- in den Verwaltungsdienst, behördenübergreifend ermöglicht wird?
Sehr geehrte Frau Hoppermann,
bisher ist es so, dass wenn man sich als Vollzugsbeamter des Bundes auf eine bei einer anderen Bundesbehörde (ohne Vollzugsdienst) ausgeschriebenen Stelle (Tarifbeschäftigter oder Verwaltungsbeamter) bewirbt, für die man die formellen Bildungsvoraussetzungen erfüllt (z.B. extern erworbener Bachelor-/ Masterabschluss), man sich aus dem Beamtenverhältnis entlassen lassen muss und lediglich als Tarifbeschäftigter einsteigen kann. Dies macht einen Wechsel für Beamte aus Fachlaufbahnen wie z.B. den Vollzugsdienst sehr unattraktiv, obwohl diese ggf. über ein externes Studium die in der Stellenausschreibung geforderte Qualifikation erworben haben. Planen Sie diesbezüglich das öffentliche Dienstrecht zu modernisieren und zu flexibilisieren und falls ja inwieweit?
Mit freundlichen Grüßen

Sehr geehrter Herr F.,
vielen Dank für Ihr Schreiben zum Themenkomplex Dienstrecht und Laufbahnwechsel, ein spannendes Thema, das mir aus meiner Zeit in der Hamburger Justizbehörde noch sehr vertraut ist.
Grundsätzlich befürworte ich die Modernisierung des öffentlichen Dienstes, um ihn flexibler und attraktiver zu gestalten. Dazu gehört auch die Frage der Laufbahnwechsel. Meine Partei, die CDU, setzt sich für eine Modernisierung und Flexibilisierung des öffentlichen Dienstrechts ein, um den aktuellen Herausforderungen wie dem demografischen Wandel und dem Fachkräftemangel zu begegnen.
Das Ziel soll es sein, leistungsstarke Beamte zu fördern und attraktive Karriereperspektiven zu schaffen. Horizontale Laufbahnwechsel können dazu beitragen, Fachkräfte im öffentlichen Dienst zu halten und ihre Kompetenzen optimal einzusetzen. Dies sollte aber immer unter der Voraussetzung geschehen, dass Laufbahnwechsel auf Leistung und Qualifikation fußen.
Mit freundlichen Grüße
Franziska Hoppermann