Was halten Sie von der Einrichtung eines Tierschutzbeauftragen?
Sehr geehrte Frau Brantner, das deutsche Tierschutzgesetz schreibt vor daß jeder der ein Tier hält es nach seiner Art und seinen Bedürfnissen angemessen unterbringen muß. Um Mißstände aufzudecken - insbesondere in der Nutztierhaltung im Bereich der Fleisch-und Milchproduktion - bedarf dies oft die Zivilcourage von Personen oder Initativen. Daher wäre ein Beauftrager für den Tierschutz von der Regierung gestellt äußerst sinnvoll und nötig. Ich möchte Sie gerne fragen was Ihre Meinung dazu ist und ob Sie dies eventuell in ihr Parteiprogramm aufnehmen könnten?

