Liebe Frau Brantner, ich möchte gerne wissen ob Sie das Grudgesetzt in § 3 Absatz 3 mit folgendem Merkmal: sexuelle Identität erweitern möchten oder zustimmen würden?
Ich möchte wissen ob Sie das Grundgesetzt auf den Merkmal: sexuelle Identität erweitern möchten?
Vielen Dank für Ihre antwort
Sehr geehrte Frau R.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Als das Grundgesetz 1949 entstand, blieben Menschen, die wegen ihrer sexuellen Identität verfolgt wurden, beim Diskriminierungsverbot des Art. 3 GG außen vor. Diese Lücke wollen wir schließen. Unsere Bundestagsfraktion hat deshalb einen Gesetzentwurf eingebracht, der Artikel 3 Absatz 3 um das Merkmal „sexuelle Identität“ ergänzt. Der Bundesrat hat einen gleichlautenden Entwurf beschlossen.
Für eine Grundgesetzänderung braucht es eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat. Ob sie zustande kommt, ist offen.
Mit freundlichen Grüßen
Franziska Brantner
