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Franziska Brantner
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Frage von Renate B. •

Frage an Franziska Brantner von Renate B. bezüglich Bundestag

Sind Sie dafür, dass es eine Wahlrechtsreform gibt, damit der Bundestag kleiner wird und das noch vor der nächsten Bundestagswahl?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Brandenburg-Trunschel,

vielen Dank für Ihre sehr wichtige Frage.

Wir brauchen dringend eine Reform des Wahlrechts, damit der Bundestag nach der nächsten Wahl nicht noch größer wird. Denn die eigentlich vorgesehene Zielgröße des Bundestages von 598 Abgeordneten ist mit aktuell 709 Mitgliedern bereits weit überschritten. Nach der nächsten Bundestagswahl könnten es nahezu 800 Abgeordnete sein. Dazu gibt es einen Gesetzesvorschlag, der dem Bundestag vorliegt, und der kommt von Grünen, Linken und der FDP.

Die Anhörung zum Wahlrecht am 25.05.2020 im Innenausschuss hat gezeigt, dass unser Reformvorschlag geeignet ist, um den Bundestag effektiv zu verkleinern. Grundlage aller Überlegungen ist das personalisierte Verhältniswahlrecht. Es ist breit akzeptiert bei den Bürgerinnen und Bürgern und vom Bundesverfassungsgericht immer wieder bestätigt. Zugrunde liegt der Grundsatz, dass jede Stimme gleich viel wert sein muss. Dieser Vorschlag ist fair. Denn alle Fraktionen wären proportional von der Verkleinerung betroffen. Wir könnten noch vor der Sommerpause zu einer Wahlrechtsreform kommen, wenn die Union und insbesondere die CSU endlich mit ihrer Blockade aufhört – und Union und SPD zu einer gemeinsamen Auffassung kämen.

CDU und CSU pochen weiterhin auf Vorschläge, die sie einseitig bevorteilen und die das Zweitstimmenergebnis nicht widerspiegeln. Ihnen ist klar, dass das keine Grundlage für eine Einigung mit den übrigen Fraktionen im Bundestag ist. Sie setzen mit ihrer Taktiererei das Vertrauen in die Reformfähigkeit unserer parlamentarischen Demokratie aufs Spiel. Diese Vorschläge der Union, die darauf zielen, Überhangmandate einfach nicht auszugleichen, sind nicht akzeptabel. Dies widerspricht dem Prinzip der Verhältniswahl, denn somit würde das Zweitstimmenergebnis erheblich verzerrt werden. Das wurde auch in der Anhörung im Innenausschuss deutlich.

Zumindest die SPD versucht, etwas Bewegung in die festgefahrene Lage innerhalb der Koalition zu bringen. Wir sind bereit, sämtliche Vorschläge auf Grundlage des personalisierten Verhältniswahlrechts ernsthaft zu beraten. Der Vorstoß der SPD würde zumindest sicherzustellen, dass sich das Zweitstimmenergebnis im Bundestag widerspiegelt. Allerdings muss man sich fragen, warum nicht eine ambitioniertere Verkleinerung des Bundestages möglich sein soll und was die SPD gedenkt zu tun, wenn sich die CDU doch auf eine Reduzierung der Wahlkreise einlassen würde.

Doch auch hier blockieren sich Union und SPD gegenseitig. Wie zu erwarten war, wird der Vorstoß der SPD, die Parität in die Wahlrechtsreform mit aufzunehmen, von der Union blockiert. Somit erweist es sich als strategischer Fehler der SPD, einer Einsetzung der Kommission mit klarem Auftrag und Zielvorgaben nicht gefolgt zu sein.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage zufriedenstellend beantworten.

Mit besten Grüßen

Franziska Brantner

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