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Frage von Christian U. •

Frage an Frank Steffel von Christian U. bezüglich Klima

Sehr geehrter Herr Steffel,

nach dem Karlsruher Klimaurteil bitte ich um Klarheit für meine Wahlentscheidung: Sorgen auch Sie für ein echtes 1,5ºC-Klimaschutzgesetz?
Das Karlsruher Urteil macht unmissverständlich klar, dass sich nicht nur immer mehr Bürgerinnen und Bürger raschen entschlossenen Klimaschutz von der Politik wünschen, sondern dass er ein Gebot der Verfassung ist.

Um einen Klimawandel mit unumkehrbaren Schäden in unserer Lebenszeit und der unserer Kinder zu vermeiden, muss die Erderwärmung auf 1,5ºC begrenzt werden, sagen uns die Klimawissenschaftler. Um das zu erreichen, muss Deutschland bis 2035 klimaneutral sein-
In diesem Zusammenhang finde ich das Positionspapier des „Kompass Klimazukunft“ (kompass-klimazukunft.de) überzeugend, in dem konkrete und wissenschaftlich fundierte Maßnahmen genannt werden, die uns auf Kurs für das 1,5ºC-Ziel bringen: Nullemissionen in den 2030ern, schnellen gerechten CO2-Preisanstieg und ein Ende der-Subventionen für fossile Energie.

Ich wohne in Berlin Mitte und möchte von Ihnen wissen: Wofür genau werden Sie sich bei der Nachbesserung des Klimaschutzgesetzes einsetzen? Für mich ist es ein wichtiges Wahlkriterium, schon vor der Bundestagswahl zu sehen, dass Sie für eine Nachbesserung des Klimaschutzgesetzes im Einklang mit dem 1,5ºC-Ziel stehen.

Deshalb möchte ich Sie bitten, ersten zu erläutern, für welche konkreten Maßnahmen Sie sich einsetzen, um die Erderwärmung auf 1,5ºC zu begrenzen; und zweiten den „Kompass Klimazukunft” zu unterzeichnen und Ihre Zustimmung vor der Debatte und Abstimmung des neuen Klimaschutzgesetzes als klares Zeichen zu veröffentlichen.

Ich freue mich auf Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen,
Christian Ulbrich

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Ulbrich,

für Ihre Frage über das Portal Abgeordnetenwatch danke ich Ihnen und antworte gerne:

Da Ihre Frage nur 48 Stunden vor dem Abstimmungstermin über das Klimaschutzgesetz einging, war eine zeitadäquate Beantwortung nicht mehr möglich.

Die Bundesregierung hat nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im März dieses Jahres Nachbesserungen zum bestehenden Gesetz erarbeitet. Diese wurden in den vergangenen Wochen im Bundestag in den zuständigen Ausschüssen beraten und am vergangenen Donnerstag mit der Mehrheit der Koalition beschlossen.

Die Gesetzesänderung wird ehrgeizigere Klimaschutzziele für die Jahre 2030 (-65 Prozent mindestens gegenüber 1990), 2040 (-88 Prozent mindestens) und 2045 (Netto-Treibhausgasneutralität) nach sich ziehen. Die zulässigen Jahresemissionsmengen für die Jahre bis 2030 werden abgesenkt und der Prozess zu deren Festlegung nach 2030 wird konkret geregelt. Die Ziele sind fortlaufend mit den europäischen Klimaschutzinstrumenten abzugleichen und wenn erforderlich darauf anzupassen. Die Berichtspflichten, die das gewährleisten, werden jetzt deutlich verschärft. Wir achten damit darauf, dass wir in Deutschland beim Klimaschutz anschlussfähig für die europäische und internationale Entwicklung bleiben. Das Bundes-Klimaschutzgesetz bildet den rechtlichen Rahmen für die Klimaschutzpolitik in Deutschland. Als eine Art Generationenvertrag stellt es sicher, dass die Klimaschutzlasten angemessen verteilt werden und die Klimaschutzziele planbar und verlässlich erreicht werden können.

Weiteres dazu entnehmen Sie bitte nachfolgendem Link: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/klimaschutz/klimaschutzgesetz-2021-1913672

Mit freundlichen Grüßen
Frank Steffel