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Frage von Joram S. •

Frage an Frank Steffel von Joram S. bezüglich Frauen

Guten Tag,

ich bin Bürger in Ihrem Wahlkreis. Zur Zeit steht eine Ärztin vor Gericht, da ihr vorgeworfen wird, Abtreibungen zu bewerben. Abtreibungen, bzw. Schwangerschaftsabbrüche, sind in Deutschland nur straffrei (bis zu einem bestimmten Zeitpunkt) und nicht legal.
Planen Sie, Maßnahmen zu ergreifen, um dieses Grundrecht der Frauen am eigenen Körper in die Legalität zu bringen? Schon heute ist es möglich, Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen, weswegen eine Gesetzgebung wie die aktuelle nicht mehr zeitgemäß ist und im Zweifel eher schadet als nutzt. Gerade in Zeiten von Rechtsruck und Rückkehr zu veralteten Familienmodellen wäre es an der Zeit, ein Zeichen zu setzen und die Belange der Frauen nicht mehr in einer risikobehafteten Grauzone hängen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
J. S.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr S.,

für Ihre Frage über das Portal „Abgeordnetenwatch“ danke ich Ihnen und antworte Ihnen hiermit:

Die Gesetzgebung ist hinsichtlich der § 218, 218a und 219 StGB eindeutig. Vor einer Abtreibung – in den gesetzlichen engen Grenzen – steht die Pflicht zur Information, die eine freie, unbeeinflusste Entscheidung nach sich ziehen soll. Der Abwägungsprozess ist oft ein
existenzieller, der den meisten Frauen nicht leicht fällt. In dieser Zeit sollten Versuche der Beeinflussung oder Werbemaßnahmen m. E. nicht stattfinden.

Schwangere Frauen erhalten die medizinischen und psychosozialen Informationen im Rahmen des Beratungsgesprächs bei dem Arzt oder der Ärztin und bei den Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen. Allgemeine Informationen sind auch über die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung erhältlich.

Wichtig für die Entscheidung ist am Ende nicht, ob ein bestimmter Arzt einen Abbruch durchführt. Meines Erachtens ist eine Bewerbung nicht angemessen und auch nicht notwendig, da jede betroffene Frau letztlich auch bei einer Entscheidung pro Abbruch mit Daten und Informationen sachgemäßer ärztlicher Betreuung begleitet wird. Das Werbeverbot soll „Geschäftsmodelle“ mit Abtreibungen verhindern. Dies halte ich grundsätzlich für richtig.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Frank Steffel