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Frage von Marcel E. •

Frage an Frank Steffel von Marcel E. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Dr. Steffel,

ich habe folgende Fragen an Sie:
1) Wie ist Ihre Einstellung dazu, dass in Berlin bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften bei 50.406 Wohnungen Asbestgefahr besteht?
2) Gedenken Sie etwas gegen die Asbestgefahr in Berliner Wohnungen zu tun?
3) Was halten Sie von der Online-Petition "Schutz vor Asbest in Mietwohnungen"? (https://www.openpetition.de/petition/online/schutz-vor-asbest-in-mietwohnungen)
4) Unterstützen Sie die Online-Petition "Schutz vor Asbest in Mietwohnungen"?
Für die Beantwortung meiner Fragen danke ich bereits im voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Ass. Marcel Eupen, 2. Vorsitzender AMV - Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Eupen,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Grundsätzlich ist festzustellen, dass die Gesundheitsgefahren, die von Asbestfasern ausgehen könnten, nicht verharmlost werden dürfen!

Deshalb haben die städtischen Wohnungsunternehmen und viele Genossenschaften in den letzten Jahren gehandelt.

Seitdem haben die Wohnungsunternehmen erhebliche Aufwendungen für Asbestsanierungen in den vergangenen Jahren erbracht.

Saniert wird im konkreten Schadensfall, also bei beschädigten Vinyl-Asbest-Platten, sowie grundsätzlich vorbeugend bei jedem Mieterwechsel, auch bei unbeschädigten Platten. Es wird also intensiv dafür Sorge getragen, mögliche Gefahren einzugrenzen.

Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass bei eingebauten Vinylasbestfaserplatten, die nicht beschädigt sind, keine Gesundheitsgefahr besteht. Insoweit besteht keine Ausbaupflicht des Vermieters.

Durch das inzwischen praktizierte Verfahren werden Wohnungssuchende, darüber vorab informiert, ob asbesthaltige Bauteile, insbesondere die Bodenbeläge, vorhanden sind. In der Regel werden diese vor der Wiedervermietung entfernt.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Frank Steffel