Frank Schmitt, MdHB, SPD
Frank Schmitt
SPD
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Frage von Norbert R. •

Frage an Frank Schmitt von Norbert R. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Schmitt,

seit Monaten verfolge ich die Pressekonferenzen des Hamburger Senats zur Corona-Lage in der Stadt, die ausschließlich in deutscher Sprache und Gebärdensprache abgehalten werden.

Gemäß der Corona-Stadtteilkarte vom NDR ist der Inzidenzwert in Stadteilen mit hohem Ausländeranteil (siehe https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Corona-Zahlen-Erhebliche-Unterschiede-in-Hamburgs-Stadtteilen,stadtteile628.html) höher als der übrige Durchschnitt in Hamburg (vgl. Eimsbüttel vs Harburg).

Meine Fragen dazu:

Wie erklären Sie sich die unterschiedlichen Inzidenzen in den einzelnen Stadtteilen? Hat der Hamburger Senat es versäumt, seine Kommunikationspolitik besser auf die sprachliche Diversität in der Stadt abzustimmen? Wie hoch ist der prozentuale Anteil ausländischer Mitbürger auf den Intensivstationen der hamburger Krankenhäuser derzeit? Ist es rechtlich verhältnismäßig eine pauschale nächtliche Ausgangssperre für alle HamburgerInnen sowie in der ganzen Stadt zu verhängen, obwohl die Inzidenzwerte von Stadtteil zu Stadtteil sehr unterschiedlich sind?

Mit freundlichen Grüßen

N. Rother
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Frank Schmitt, MdHB, SPD
Antwort von
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Sehr geehrter Herr R.,

zu Ihren (doppelt) gestellte Fragen: Die Zuordnung der Infizierten nach Stadtteil erfolgt nach dem Wohnortprinzip. Daher lassen Auswertungen nach Stadtteilen keine Rückschlüsse zum Ort einer Infektion zu. Höhere Corona-Inzidenzen in einzelnen Stadtteilen bedeuten daher nicht zwingend, dass diese Menschen sich auch in diesem Stadtteil angesteckt haben. Ihre Frage nach dem Ausländeranteil ist meines Erachtens in diesem Zusammenhang überhaupt nicht zielführend. Allerdings kann ich mir durchaus vorstellen, dass ein Zusammenhang zwischen hohen Inzidenz-Werten und der Einkommens-, Bildungs- und Wohnsituation in den Stadtteilen bestehen könnte. So ist es doch zum Beispiel im Hinblick auf einfachere berufliche Tätigkeiten, die dann auch geringer entlohnt werden, sicherlich eher schwierig, diese Tätigkeiten im Homeoffice zu verrichten. In beengten Wohnverhältnissen kann sich das Virus unter Umständen schneller übertragen. In einkommensschwachen Haushalten sind statistisch auch bestimmte Vorerkrankungen häufiger, was das Risiko für einen schwereren Verlauf einer Erkrankung führen kann. Und so weiter. Dies alles ist unabhängig davon, ob die Betroffenen einen Migrationshintergrund haben oder nicht.

Die Freie und Hansestadt Hamburg tut sehr viel, um Informationen und Aufklärung zu Corona und den geltenden Schutzmaßnahmen zu vermitteln. Dazu gibt es unter vielem anderem auch niederschwellige Angebote in unterschiedlichen Sprachen. Interkulturelle Gesundheitsförderung und -prävention durch Sprach- und Kulturvermittler/-innen wird unter anderem auch durch das bewährte Hamburger Gesundheitsprojekt „Mit Migranten für Migranten“ (MiMi) umgesetzt. In Kooperation mit diesem Projekt sucht seit Januar 2021 das Gesundheits- und Familienmobil des Deutschen Kinderschutzbundes Orte mit erhöhtem Informationsbedarf auf. Informiert wird rund um das Thema Corona, zusätzlich wird Informationsmaterial ausgegeben. Auch andere aufsuchende Informationsangebote gibt es. Unter anderem den Corona-Infostand der Poliklinik Veddel. Mehrmals wöchentlich ist ein Team im Stadtteil unterwegs und informiert zum Thema Corona sowie bei Bedarf auch zu anderen Gesundheitsthemen und verteilt auch kostenlose
Masken an Bedürftige. Alle Informationen zu Corona und den Maßnahmen stehen sowohl vom Bund als auch von der Stadt in mehreren Sprachen zur Verfügung.

Zu Ihrer Frage nach dem Anteil ausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürger auf den Intensivstationen der Hamburger Kliniken: Hierzu sind mir keine Zahlen bekannt.

Da, wie oben schon erwähnt, die Ansteckung nicht zwangsläufig in dem Stadtteil erfolgt sein muss, in dem die infizierte Person wohnt, würde es keinen Sinn machen, die Ausgangsbeschränkung nur in bestimmten Stadtteilen zu verhängen. Sinn der Ausgangsbeschränkungen ist es vielmehr gewesen, die Mobilität innerhalb der gesamten Stadt und damit die Kontakte auf das geringstmögliche Maß zu beschränken. Diese Maßnahme wurde übrigens vom Verwaltungsgericht Hamburg in einem Urteil vom 06. April 2021 mit dem AZ: 14 E 1579/21 bestätigt. In der Urteilsbegründung wurde auf die hohe Inzidenz und die Wichtigkeit der Eindämmung der Pandemie hingewiesen. Da diese Maßnahme auf die Verringerung der sozialen Kontakte abzielt, ist sie laut Urteil zumutbar und verhältnismäßig.

Inzwischen sind diese und weitere Beschränkungen ja zum Glück aufgehoben und das Infektionsgeschehen und die sinkende Inzidenz machen schrittweise weitere Lockerungen möglich.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Schmitt

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