(...) Bei der Vergütung von Praktika muss klar zwischen den Begriffen Vergütung und Lohn unterschieden werden. Bei Praktika kommt kein Arbeitsvertrag zu Stande, demzufolge gibt es für die geleistet Arbeit auch keinen Lohn, sondern eine Aufwandsvergütung. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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