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Frage von Jürgen K. •

Frage an Florian Weber von Jürgen K. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Weber,

laut Wikipedia verdanken wir es der EU Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit, dass in Deutschland das Produktsicherheits Gesetz erlassen wurde.
Dort heißt es im §3 sinngemäß: Ein Produkt darf, [..], nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn es bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung die Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährdet.

Jedoch verdanken wir es einer anderen EU Richtlinie, dass dieser §3 ProdSG leider nicht für Tabakwaren gilt.

Gibt es Ihrer Meinung nach, abgesehen von persönlichen Interessen einiger EU-Kommisare und anderer Endscheidungsträger, wenigstens einen vernünftigen Grund für die Beibehaltung dieser Ausnahme?

Und falls nicht, welche Konsequenzen würden Sie daraus als evtl. künftiger EU-Abgeordneter ziehen?

Mit freundlichen Grüßen
J. K.

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Antwort von
BAYERNPARTEI

Sehr geehrter Herr K.,

natürlich haben Sie recht, dass Nikotin, aber auch Alkohol, enorme gesundheitliche Schäden und damit auch enorme Kosten im Gesundheitssystem für die Allgemeinheit hervorruft.

Die Problematik ist, dass das Verbieten von bislang legalen Drogen, was z. B. die Prohibition in den USA gezeigt hat, massive negative Auswirkungen haben kann, die teilweise noch schlimmer sind als das Beibehalten der Legalität.

Gleichzeitig bin ich aber gegen eine weitere Legalisierung von illegalen Drogen, sowie für eine verstärkte Aufklärung über die Gefahren beim Gebrauch von Nikotin und Alkohol.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Weber