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Florian Toncar
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Frage von Stefan K. •

Was ist aus den steuerlichen Anreizen für Aktienbesitzer im Zukunftsfinanzierungsgesetz geworden?

Sehr geehrter Herr Toncar,

nachdem im Eckpunktepapier zum geplanten Zukunftsfinanzierungsgesetz Freibeträge für Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren vorgesehen waren, tauchen diese im Entwurf nun nicht mehr auf. Dies ist bedauerlich, da man durch Freibeträge (z.B.nach einer gewissen Haltedauer) nicht nur die Aktienkultur in Deutschland stärken, sondern auch eine Lenkungswirkung hin zum langfristigen Investieren erzielen könnte.
Können Sie vielleicht kurz erläutern, was aus den ursprünglich vorgesehenen steuerlichen Anreizen geworden ist?
Außerdem würde mich als ETF-Anleger interessieren, ob eine ernsthafte Unterstützung von Selbstentscheidern, welche keine Versicherungsprodukte in Anspruch nehmen möchten, in dieser Legislaturperiode überhaupt noch wahrscheinlich ist. Nach der stark zusammengestutzten "Aktienrente" und dem Zukunftsfinanzierungsgesetz können wir wohl nur noch auf die Reform der privaten Altersvorsorge hoffen.
Freundliche Grüße

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Fragen zur Aktienanlage und dem Zukunftsfinanzierungsgesetz.

Es stimmt, dass in den Eckpunkten zum Zukunftsfinanzierungsgesetz ein Freibetrag für Gewinne aus der Veräußerung von Aktien und von Aktienfondsanteilen vorgesehen war. Mit der Erhöhung des Sparerpauschbetrages im Zuge des Jahressteuergesetzes 2022 konnten wir bereits eine Verbesserung für Privatanleger erreichen. In der derzeit bestehenden Fokusgruppe der Bundesregierung zur privaten Altersvorsorge, die ich leite, prüfen wir außerdem verschiedene Möglichkeiten, die Attraktivität und Verbreitung der privaten Altersvorsorge zu steigern und noch mehr Anreize zur privaten Vorsorge zu schaffen. Dabei werden auch steuerliche Aspekte diskutiert. Den Ergebnissen kann ich nicht vorgreifen, bis zum Sommer werden wir unsere Vorschläge vorlegen.

In diesem Sinne verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen

Florian Toncar
 

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