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Florian Toncar
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Frage von Thomas S. •

Gibt es einen Fahrplan für das Zukunftsfinanzierungsgesetz? Gibt es Anpassungen an der Dienstwagenbesteuerung für Hybridfahrzeuge (0,5%- vs. 1%-Regelung)?

Sehr geehrter Herr Dr. Toncar,

wie viele andere Trader würde ich mich sehr freuen, wenn Sie für einen "Normalsterblichen" kurz skizzieren könnten, wie es mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz konkret weitergeht?

Ob die Verlustverrechnungsbeschränkung verfassungswidrig ist, müssen die Gerichte entscheiden, aber das Risiko für einen Trader ist aktuell schlicht zu hoch. Sie haben in Ihrer Rede bereits in 2020 eine klare Positionierung zu diesem Thema vorgenommen, jedoch verspreche ich mir insbesondere von Ihrem Parteikollegen / Bundesminister für Finanzen, Christian Lindner, ein engagiertes Vorgehen in dieser Sache. Der damalige Finanzmister und der heutige Bundeskanzler hat es auch "still und heimlich" geschafft, die Änderungen im EStG reinzubringen...

Noch eine Zusatzfrage zu einem anderen Themengebiet:
Soll die 0,5%ige-Dienstwagenversteuerung für Hybridfahrzeuge mit Zulassungsdatum in 2023 noch angepasst werden?

Mit freundlichen Grüßen
Thomas S.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Fragen zum Zukunftsfinanzierungsgesetz und zur Dienstwagenbesteuerung bei Hybridfahrzeugen.

Die Abstimmungen zum Referentenentwurf des Zukunftsfinanzierungsgesetzes im Kabinett dauern noch an. Wann es in Kraft treten wird, ist derzeit noch nicht absehbar. Wir streben aber eine baldige Beratung des Gesetzes an.

Bezüglich der Dienstwagenbesteuerung hat die Koalition vereinbart, dass die bestehende Besserstellung von Plug-In-Hybridfahrzeugen für neu zugelassene Fahrzeuge stärker auf die rein elektrische Fahrleistung ausgerichtet werden soll. Gemäß dem Koalitionsvertrag sollte die 0,5 Prozent-Regelung bei Hybridfahrzeugen nur noch gelten, wenn das Fahrzeug überwiegend (mehr als 50 Prozent) auch im rein elektrischen Fahrantrieb betrieben wird. Die Umsetzung dieser Vereinbarung erweist sich allerdings als sehr aufwändig, weshalb mit einer Änderung der Dienstwagenbesteuerung in diesem Jahr nicht zu rechnen ist.

In diesem Sinne verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen

Florian Toncar

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