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Florian Toncar
FDP
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Frage von Gerd S. •

Frage an Florian Toncar von Gerd S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Toncar,

aus gegebenem Anlass heute interessiert mich, ob Sie bei der heute stattgefunden und wegen zu geringer Anwesenheit der Abgeordneten abgebrochenen Abstimmung zum Thema Betreuungsgeld anwesend waren.
Für den Fall, dass Sie gefehlt haben, würde ich gerne wissen, welchen anderen Verpflichtungen Sie gefolgt sind und warum diese für Sie persönlich wichtiger waren.

Ausserdem würde mich Ihre persönliche Einstellung zu der Tatsache interessieren, dass offensichtlich rd. 2/3 der Abgeordneten an einem Freitag Abstimmungen im Deutsche Bundestag fernbleiben. Sollte es dafür vernünftige Gründe geben, müßte man dann nicht darüber nachdenken, andere Regeln für Abstimmungen (Anwesenheitspflicht z.B.) finden?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Schenk,

gerne beantworte ich Ihre Nachfrage zum Ablauf der wegen Beschlussunfähigkeit abgebrochenen Sitzung des Deutschen Bundestages am 15. Juni. Ich selbst war zum besagten Zeitpunkt nicht im Plenarsaal, sondern befand mich bereits auf der Anreise zu einem wichtigen familiären Termin, zu dem vermutlich jeder Urlaub nehmen und auch genehmigt bekommen würde. Soweit es mir möglich ist, versuche ich Kollisionen solcher Termine mit Sitzungszeiten des Bundestages zu vermeiden, aber in diesem Fall ließ sich das nicht abwenden. Auch durch die Dokumentation auf Abgeordnetenwatch.de können Sie im Übrigen erkennen, dass eine Abwesenheit von Berlin während der Sitzungszeit des Bundestages in meinem Fall eine absolute Ausnahme ist. Wenn Sie es zeitlich einrichten können, biete ich Ihnen auch gerne einmal an, den Ablauf einer Sitzungswoche des Bundestages und die Arbeit eines Abgeordneten in Berlin persönlich kennenzulernen und sich selbst ein Bild zu machen.

Zu dem Vorgang selbst ist allerdings noch folgendes zu bemerken:

Am 15. Juni stand keine Bundestagsabstimmung über das Betreuungsgeld auf der Tagesordnung. Aufgesetzt war vielmehr lediglich die sogenannte erste Lesung des Gesetzes, der üblicherweise eine Überweisung der Vorlage an die Ausschüsse folgt. Eine Abstimmung über das Betreuungsgeld wäre demnach erst am 28. oder 29. Juni möglich gewesen. Die Abstimmung, die zur Beschlussunfähigkeit des Bundestages führte, hatte direkt überhaupt nichts mit dem Betreuungsgeld zu tun, sondern bezog sich auf einen von der Öffentlichkeit kaum beachteten Antrag der SPD Fraktion zum Presserecht. Diese Abstimmung hat die Opposition durch einen Verfahrungstrick dazu benutzt, den Bundestag beschlussunfähig zu machen: Sie hat einen sogenannten Hammelsprung beantragt, also eine Abstimmung durch das Abzählen von Abgeordneten, die durch mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ gekennzeichnete Türen den Plenarsaal betreten. Die drei Oppositionsfraktionen SPD, Grüne und Linke haben sich an diesem Hammelsprung praktisch nicht beteiligt. Die Abgeordneten aus diesen drei Fraktionen sind in ihren Büros verblieben oder haben sich außerhalb des Plenarsaals aufgehalten. Auch viele Abgeordnete von CDU, CSU und FDP befanden sich während dieses Hammelsprungs noch in Sitzungen und sind nicht oder nicht mehr rechtzeitig zur Abstimmung in den Plenarsaal gekommen, auch deshalb weil sich keiner vorstellen konnte, dass die Opposition mit einem Trick den ganzen Bundestag beschlussunfähig macht. In Wirklichkeit waren also sehr viel mehr Abgeordnete während dieser Abstimmung im Bundestag anwesend.
Weil die erste Lesung damit nicht mehr am 15. Juni stattfinden konnte, sondern auf den 28. Juni verlegt werden musste, ist eine Abstimmung über das Betreuungsgeld erst nach den Sommerferien möglich. Der entstandene Eindruck, dass zwei Drittel der Abgeordneten nicht anwesend waren, schadet mit Sicherheit allen Fraktionen gleichermaßen und ist sehr bedauerlich.

Ich hoffe Ihnen damit weitergeholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen,

Ihr Florian Toncar

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