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Frage von Stefan W. •

Frage an Florian Ritter von Stefan W. bezüglich Familie

Guten Tag!

1. Wie stehen Sie zum Thema Abtreibung ?
2. Viele Männer in Bayern sind unterhaltspflichtig für die Ex-Frau und Kinder. Inzwischen hat sich herumgesprochen, daß das finanzielle Risiko für die (EX) Kinder, ja oft auch noch für die Ex- Frau(en), der Mann(Vater) trägt, so daß die Geburtenrate in Bayern sinkt. Neben den hohen Mietpreisen in München muss der Mann (Vater) oft noch hunderte Euros , eine Art 2 Miete für Kinder überweisen. Was kann man tun und warum ist das Familienoberhaupt immer die Frau, statt gleichberechtigterweise vielleicht den Mann zu fragen, ob er ggf. z.b.Sorgerecht bzw. Betreunung und Unterhalt der Kinder übernehmen kann ?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Werner,

Vielen Dank für Ihre Fragen.

Zu 1.: Ich halte die bestehenden Regelungen für angebracht. Das vor einer Abtreibung eine Schwangerenkonfliktberatung stattfindet hilft vielen Schwangeren sich über ihre Entscheidung klar zu werden – dies zeigt sich daran, dass viele Frauen, nach der Beratung keine Abtreibung mehr wünschen. Jede Frau muss dies jedoch für sich selbst entscheiden können.

Zu 2.: Zunächst einmal sinkt die Geburtenrate in Bayern nicht mehr, sondern steigt, wenn auch von einem niedrigen Niveau aus. Das Scheidungsrecht beeinflusst nicht die Geburtenrate. In vielen Ländern mit liberalerem Scheidungsrecht gibt es höhere Geburtsraten. Unsere Gesellschaft muss vor allem kinderfreundlicher werden. Dazu gehört auch ein umfassendes Betreuungssystem, damit beide Elternteile die Möglichkeit haben, auch weiterhin ihrer Arbeit nachzugehen.

Dass man für seine Kinder Unterhalt bezahlt, ist doch wohl selbstverständlich. Auch nach einer Trennung sind es nicht die „Ex-Kinder“ sondern immer noch die eigenen, für die man auch Verantwortung übernehmen muss. Ich zahle auch für 2 meiner Kinder Unterhalt. Betreuung und Sorgerecht teile ich mir mit ihrer Mutter. Ehepaare, die sich trennen wollen, können sich vor der Scheidung darüber einig werden, wer in welchem Maße die Betreuung für die Kinder wahrnehmen soll. Das Gericht wird hier in den seltensten Fällen anders entscheiden. Aber wer die Hauptlast der Betreuung trägt, dem steht einfach auch der Unterhalt für die Kinder zu.

Mit freundlichen Grüßen
Florian Ritter