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Frage von Tobias K. •

Frage an Florian Ritter von Tobias K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) hatte vor Monaten mit einem Trick versucht der AfD zu verbieten, für ihren Wahlkampf städtische Kultur- und Bürgerhäusern zu nutzen. Der Trick war, dass nur Parteien und Gruppierungen, die im Stadtrat vertreten sind, das dürfen sollten. Das Verwaltungsgericht München stellte fest, dass dies gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt und verbot dieses Unterfangen.
Nun nimmt Ihr Parteikollege einen zweiten Anlauf, um eine Partei, die laut letzten Umfragen in Bayern mehr Wähler haben wird als die SPD, offen zu diskriminieren. Die Abendzeitung schreibt: "Dieses Mal geht es um das Neue und das Alte Rathaus. Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) schlägt vor, die dortigen Räumlichkeiten nur noch den Fraktionen und Gruppierungen im Stadtrat für Veranstaltungen zur Verfügung zu stellen. Der AfD wäre der Zugang damit versperrt."
Ich frage Sie deshalb persönlich: Tragen Sie diese undemokratischen Schikanen eines Herrn Reiter gegen die politische Konkurrenz mit, oder sind sie für einen fairen, demokratischen, von Chancengleichheit geprägten Wahlkampf der Parteien?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr K.,

der Stadt München steht es selbstverständlich frei, für die Nutzung ihrer Liegenschaften Regeln aufzustellen. Dabei, das hat das VG München sicher zu recht festgestellt, muß der Gleichbehandlungsgrundsatz gewährleistet sein. Eine Öffnung der der städtischen Einrichtungen für Parteien kann deshalb nicht auf einzelne Parteien beschränkt werden. So hat es das VG München auch festgestellt.
Anders verhält es sich mit der Öffnung für Fraktionen und Gruppierungen. Fraktionen sind eigenständige Körperschaften und keine Untergliederungen von Parteien. Die Tätigkeit von Fraktionen und Parteien sind nach Parteiengesetz strikt voneinander getrennt zu halten. Fraktionen dürfen auch keine Wahlveranstaltungen durchführen. Veranstaltungen der Fraktionen hätten, wenn sie denn statt finden, ausschliesslich Themen aus ihrem Tätigkeitsbereich zum Inhalt. Wenn die Stadt München nun entscheidet, das Neue und das Alte Rathaus nur für die Fraktionen und Gruppierungen im Rathaus zu öffnen, so ist das meiner Ansicht nach juristisch einwandfrei. In diesem Falle dürfen übrigens auch diejenigen Stadträte dort Veranstaltungen durchführen, die bei der letzten Kommunalwahl für die AfD in den Stadtrat gewählt wurden. Dass diese Stadträte die AfD verlassen haben, weil sich die Partei zunehmend zu einer rechtsextremistischen und verfassungsfeindlichen Gruppierung entwickelte, hat die AfD selbst zu verantworten und nicht die SPD oder der Oberbürgermeister.
Im übrigen kann ich Sie beruhigen: während des gesamten Landtagswahlkampfs hat meines Wissens keine einzige Fraktionsveranstaltung im Alten und Neuen Rathaus stattgefunden. Die von der AfD verbreitete Verschwörungstheorie, hier würden Parteien im Wahlkampf bevorzugt, beruht also vor allem auf den üblichen Versuch für sich eine Opferrolle zu erfinden sowie auf völlige Rechtsunkenntnis.
Abschliessend will ich sie noch darauf hinweisen, daß seit mindestens 20 Jahren eine Regelung besteht, die es ab 3 Monate vor der Wahl allen Parteien verbietet, Räume der Stadt München zu nutzen. Dies betrifft auch Räume Dritter, die Zuschüsse der Stadt erhalten. So haben ich persönlich noch keine einzige Wahlveranstaltung in einem städtischen oder von der Stadt geförderten Raum durchgeführt. Das gilt seit in Kraft treten dieser Regelung auch für alle anderen Kandidaten und Parteigliederungen in München (aller Parteien). Das war schon so, als es die AfD noch gar nicht gab. Auf diesen Sachverhalt wird die AfD aber nur ungern hingewiesen, da diese algemeingültige Regel der Sonderrolle widerspricht, die sie für sich so gerne in Anspruch nimmt.

Ich hoffe ich komme Ihre Frage damit beantworten.
Mit freundlichen Grüßen

Florian Ritter