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Frage von Georg O. •

Frage an Florian Pronold von Georg O. bezüglich Soziale Sicherung

Hallo Herr Pronold,

lt. § 4a BSZG werden mir (Versorgungsempfänger, ehemaliger Bahnbeamter ) seit einigen Jahren von der Einmalzahlung im Dezember 0,85 % für die gesetzliche Pflegeversicherung (für die Gleichstellung Rentner/Beamte) abgezogen. Ich empfinde das in höchstem Masse ungerecht, da ich bei der privaten Pflegeversicherung versichert sein muss und dort schon den Höchstbetrag zahle. Wo ist da die Gleichstellung, wenn ich im Endeffekt fast das Doppelte bezahle als ein Rentner? Außerdem ist es, soviel mir bekannt ist, nirgendwo möglich, ein Risiko zweimal zu versichern, aber hier geht das schon.
Wobei ich die Leistungen der Pflegeversicherung ja irgendwann mal auch nur einmal in Anspruch nehmen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Georg Ochsenbauer

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Ochsenbauer,

der Abschlag, den Sie als Versorgungsempfänger bezahlen, ist kein Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung. Sie sind damit auch nicht gesetzlich versichert. Mit dem Abschlag wurde vielmehr die Veränderung der Behandlung von gesetzlich versicherten Rentern in den Pflegeversicherung in der finanziellen Auswirkung auf Versorgungsempfänger übertragen.

Hintergrund ist folgendes: Rentner und Versorgungsempfänger haben während ihrer Berufstätigkeit relativ wenig zu Finanzierung der Pflegeversicherung beigetragen, seit 2004 müssen Rentner deshalb den vollen Beitrag zu Plegeversicherung bezahlen. Die finanzielle Wirkung dieser Regelung wurde mit dem genannten Abschlag auf die Versorgungsempfänger übertragen. Entsprechende Abschläge gibt es auch bei der Altersversorgung von Bundestagsabgeordneten.

Aufgrund der Gleichbehandlung mit den Rentnern ist dieser Abschlag aus meiner Sicht nicht ungerecht. Ob diese Regelung jedoch zulässig ist, ist rechtlich umstritten. Eine Entscheidung des Bundesgerichtshof in dieser Frage steht noch aus.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Pronold, MdB