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Florian Oßner
CSU
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Frage von Michael v. •

Frage an Florian Oßner von Michael v. bezüglich Verkehr

Der Grenzwert an NO2 am Arbeitsplatz beträgt 950 mcg/Kubikmeter Luft, der Grenzwert auf Straßen liegt bei 40 mcg/qm Luft (https://www.umweltbundesamt.de/themen/unterschied-zwischen-aussenluft). Die unterschiedlichen Werte rechtfertigt das Umweltbundesamt damit, dass der Arbeitende nur 8 Stunden pro Tag und 5 Tage die Woche der 950er Belastung ausgesetzt ist, während der Straßenbesucher rund um die Uhr der Belastung ausgesetzt ist. Unabhängig davon, dass ein Straßenbesucher sich nie rund um die Uhr in einer belastenden Straße aufhält, bestenfalls der immer zu Hause weilende Anwohner, der aber das Fenster geschlossen halten dürfte, bedeutet eine Grenzwertbelastung von rund um die Uhr (24 x 40 mcg) 960 mcg pro Tag. Das sind gerade mal 10 mcg NO2/Kubikmeter Luft mehr als für einen Arbeiter in einer Stunde als gesundheitsunbedenklich angesehen wird. Da die 950 mcg/Kubikmeter Luft pro Stunde als nicht gesundheitsgefährdend angesehen werden (in einer 5 Tage Woche 380000 mcg/Kubikmeter Luft), erschließt sich mir nicht, weshalb 960 mcg/Kubikmeter NO2 in 24 Stunden auf der Straße gesundheitsgefährdend sein sollen, aber bei einem 8-Stunden Arbeitstag (8 x 950 mcg/Kubikmeter) 7600 mcg NO2/Kubikmeter Luft nicht. Können Sie diesen krassen Widerspruch, der politisches Handeln im Straßenverkehr nach sich zieht, auflösen!

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr von Lüttwitz,

vielen Dank für eine Anfrage auf der Internetplattform „Abgeordnetentwatch“ zur Bewertung der Stickoxidbelastung am Arbeitsplatz sowie im Straßenverkehr.

Beide Werte, sowohl in der Umwelt als auch am Arbeitsplatz, sind so abgeleitet, dass sie vor Schädigungen bewahren sollen. Der Unterschied zwischen diesen ist darin begründet, dass in der Umwelt auch vorerkrankten Personen, alte Menschen sowie Kleinkinder und Säuglinge besonders geschützt werden müssen. Am Arbeitsplatz hingegen ist die Belastung auf maximal acht Stunden am Tag, 40 Stunden die Woche begrenzt. Die Arbeitsplatzgrenzwerte gelten lediglich für Arbeitende an Industriearbeitsplätzen und im Handwerk, bei denen aufgrund der Verwendung oder Erzeugung bestimmter Arbeitsstoffe eine erhöhte Stickstoffdioxid-Belastung zu erwarten ist. Für Büroarbeitsplätze und Privaträume finden die oben genannten höheren Werte keine Anwendung.

Der Stickoxid-Grenzwert von 40 µg/m³ Luft wurde 1999 auf Vorschlag der EU-Kommission von den EU-Mitgliedstaaten beschlossen. Die EU-Grenzwerte zur Luftreinhaltung wurden seitdem in allen Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt. Die EU-Kommission stützt ihre Vorschläge für Grenzwerte auf Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation WHO. Im Jahr 2013 hat die EU eine Überprüfung der Grenzwerte für Luftschadstoffe vorgenommen. Die WHO wurde auch hierbei einbezogen. Sie stellte in ihrem Bericht „Review of evidence on health aspects of air pollution“ fest, dass gesundheitsrelevante Wirkungen von NO2 ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 µg/m³ gegeben sein können. Der von der WHO empfohlene Grenzwert ist umstritten und wurde nicht in allen Ländern übernommen. Das Bundesverkehrsministerium setzt sich in Brüssel für eine Überprüfung des Grenzwertes ein. Der Bund hat am 28. November 2017 mit dem „Sofortprogramm Saubere Luft“ ein Maßnahmenpaket für bessere Luft in Städten aufgelegt. Gegenstand des Programms sind Maßnahmen für die Elektrifizierung des Verkehrs und die Errichtung von Ladeinfrastruktur, Maßnahmen für die Digitalisierung von Verkehrssystemen sowie Maßnahmen zur Nachrüstung von Diesel-Bussen im ÖPNV mit Abgasnachbehandlungssystemen.

Folgende Förderprogramme sind Teil des Sofortprogramms Saubere Luft 2017-2020:

- Förderrichtlinie Elektromobilität

- Förderprogramm Elektro-Mobil

- Förderrichtlinie zur Anschaffung von Elektrobussen im ÖPNV

- Förderrichtlinie Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme

- Förderrichtlinie Nachrüstung von Dieselbussen im ÖPNV mit Abgasnachbehandlungssystemen

Wir versuchen damit, die von Ihnen angesprochenen Missstände aufzulösen.

Hoffentlich konnte ich Ihnen mit meinen Ausführungen behilflich sein.

Mit den besten Grüßen

Ihr Florian Oßner

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