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Florian Müller
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Frage von Dominik S. •

Warum bekommen Menschen mit Behinderung keine Mindestlohn wenn Sie in einem normalen Betrieb arbeiten nicht in einer Werkmann Werkstatt ?

Sehr geehrter Florian müller ich arbeite jetzt schon seit 13 Jahre in einer Werthmann Werkstätten und das jetzt knapp ein Jahr in eine andere Firma und arbeite in der immer 9 Stunden in der Woche und wenn ich Ende des Monats meine Abrechnung bekomme könnte ich weinen weil 350 € ist nicht gerade die optimale Leistung zum Leben jetzt gerade in der Situation von Inflation hohen Energiekosten und hohen Lebensmittelkosten sind die 350 € schneller weg als mir lieb ist ich habe schon meinen Arbeitgeber Werthmann Werkstätten angesprochen und gefragt warum wir kein Mindestlohn bekommen dann heißt es weil es handelt sich um ein christlicher Verein heiß Mindestlohn hätten wir keinen Anspruch und das kann doch nicht irgendwie hinhauen oder sein gerade die Menschen mit Behinderung die außerhalb arbeiten und in eine Werkstatt sind sollten auch einen Mindestlohn bekommen

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Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf Teilhabe am Arbeitsleben. Rund 300.000 Menschen mit Behinderungen arbeiten in Werkstätten, manche finden von dort den Sprung auf den ersten Arbeitsmarkt.

Werkstätten für behinderte Menschen stehen unter Druck: Sie sollen einerseits auf die Menschen zugeschnittene Teilhabeangebote zur Verfügung stellen, andererseits wirtschaftlich verwertbare Arbeitsergebnisse erzielen. Mit dem Erlös aus der Produktion sollen sie Reha-Maßnahmen finanzieren und auch Arbeitslohn auszahlen können.

Werkstattbeschäftigte sind in den Werkstätten für behinderte Menschen in einem sogenannten arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis beschäftigt. Menschen mit Behinderung haben hier arbeitsrechtliche Schutzrechte wie Arbeitsplatzgarantie oder eine praktische Unkündbarkeit.

Die Forderung und Durchsetzung eines Mindestlohns bedeutet, dass für die Beschäftigen von Werkstätten für behinderte Menschen die gleichen Verpflichtungen gelten, wie für nicht behinderte Arbeitnehmer. Dies würde die Schutzrechte der Beschäftigten aushebeln.

Mit der Einführung des Mindestlohns würde auch die Arbeitsbelastung in den Werkstätten und damit für die Beschäftigten steigen. Die erhöhten Personalkosten müssen von den Werkstätten erwirtschaftet werden. Für viele Beschäftigte von Werkstätten für behinderte Menschen wäre das keine gute Entwicklung.   

Dennoch muss sich die finanzielle Situation von Werkstattbeschäftigten verbessern. Hier muss ein transparentes, nachhaltiges und zukunftsfähiges Entgeltsystem für die Beschäftigten von Werkstätten geschaffen werden. Wir brauchen Werkstattarbeitsplätze, die auch Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen offen stehen. Wir brauchen einen Werkstattlohn, der den Beschäftigten wirklich zugutekommt. Als CDU/CSU hatten wir unter anderem dazu weitreichende Vorschläge gemacht. Der Entschließungsantrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion kann hier abgerufen werden: https://dserver.bundestag.de/btd/20/064/2006444.pdf

Es ist für die Betroffenen bedauerlich, dass die Ampel-Koalition diese Vorschläge abgelehnt hat.

Freundliche Grüße

Florian Müller

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