Wie beurteilen Sie den Vorschlag zur Wiedereinführung der Budgetisierung von aktuell extrabudgetär vergüteten psychotherapeutischen Leistungen?
Sehr geehrte Frau B.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Die von Ihnen angesprochene Wiedereinführung der Budgetierung von psychotherapeutischen Leistungen, also die Rückführung dieser Leistungen in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV), ist im von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken erarbeiteten Entwurf für das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz nicht vorgesehen. Allerdings sieht der Gesetzesentwurf eine Begrenzung von extra-budgetär vergüteten Leistungen in der ambulanten ärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung vor, da sonst keine Stabilisierung der Beitragssätze erreicht werden kann. Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit in den zuständigen Fachausschüssen zur Beratung. Hier gilt es die angemessene Balance zu finden zwischen Einsparvorgaben und Erhalt der Versorgungsqualität.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Hahn

