(...) der Vertrag über der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Unionuch der Maastricht-Vertrag gehört) ist in seinem Haftungsverbot mitnichten so „klipp und klar“, wie es von Ihnen und teilweise auch in der öffentlichen Debatte dargestellt wird. In § 125 AEUV heißt es: (...)
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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