Die Plätze auf der Landeswahlliste einer Partei werden demokratisch und in geheimer Personenwahl vom Landesparteitag gewählt. Der Gesetzgeber hat auf diesen Wahlprozess grundsätzlich keinen Einfluss.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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