Beibehaltungsantrag - doppelte Staatsangehörigkeit
Sehr geehrte Frau Polat,
Am 19. Janunar hat der Bundestag das neue Migrationsgesetz verabschiedet. Ich würde gerne eine weitere Staatsangehörigkeit annehmen. Macht es nun Sinn, bis April zu warten, um den Beibehaltungsantrag zu umgehen? Ist die Abschaffung nun sicher?
Herzlichen Dank

Sehr geehrte Frau W.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Abschaffung der Notwendigkeit einer Beibehaltungsgenehmigung wurde tatsächlich Ende Januar mit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts durch den Bundestag beschlossen. Seitdem ermöglicht das deutsche Recht grundsätzlich die Mehrstaatigkeit.
Nähere Informationen finden Sie hier: https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/ich-moechte-mehr-wissen-ueber/einbuergerung .
Herzliche Grüße,
Filiz Polat