
Darauf gibt es zwei Antworten: eine rechtliche und eine psychologische. Die rechtliche lautet: Zum 03.03.2022 wurde die sogenannte EU-Massenzustrom-Richtlinie für ukrainische, geflüchtete Menschen in Kraft gesetzt, um eine unkomplizierte Aufnahme dieser Kriegsflüchtlinge in der EU zu gewährleisten.