Sehr geehrter Herr Droßmann, wie stehen Sie zum Antrag des BSW zur Neuauszählung der Bundestagswahl 2025?
Sehr geehrter Herr G.
vielen Dank für Ihre Anfrage. Der Antrag des BSW befindet sich im laufenden Wahlprüfungsverfahren. Zuständig für die Prüfung ist der Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages. Das Verfahren wird dort entsprechend der gesetzlichen Vorgaben beraten und entschieden.
Bei weiteren Fragen können Sie sich jederzeit an mein Büro wenden.
Viele Grüße
Falko Droßmann

