Hautkrebsscreening: Anspruch in Hamburg, Realität Fehlanzeige. Wie wollen Sie sicherstellen, dass die von der Bundesregierung zugesicherte Leistung auch tatsächlich zugänglich ist?
Sehr geehrter Herr Droßmann,
gesetzlich Versicherte ab 35 haben Anspruch auf ein kostenfreies Hautkrebsscreening. In Hamburg ist dieser Anspruch praktisch kaum einlösbar: Praxen mit Aufnahmestopp, keine Termine bei Doctolib, Krankenkassen scheitern bei Vermittlungen. Studien (Wolf et al., JDDG 2023) zeigen erhebliche regionale Unterschiede, die auch Hamburg betreffen.
Fragen: 1) Wie wollen Sie sicherstellen, dass die von der Bundesregierung zugesicherte Leistung auch tatsächlich zugänglich ist? 2) Setzen Sie sich dafür ein, dass solche Versorgungsasymmetrien bei der anstehenden GKV-Finanzreform berücksichtigt werden? 3) Wie können Prävention und Vorsorge in Krisenzeiten systematisch gestärkt werden, um GKV-Finanzen und gesellschaftliche Resilienz zu sichern?
Sehr geehrter Herr L.
vielen Dank für Ihre Nachricht und den Hinweis auf die Versorgungslage in Hamburg.
Für die Ausgestaltung und Weiterentwicklung der gesetzlichen Früherkennungsprogramme ist im Deutschen Bundestag der Gesundheitsausschuss verantwortlich. Ich selbst bin fachlich nicht in diesem Bereich tätig. Für detaillierte Bewertungen und Einschätzungen empfehle ich Ihnen daher die direkte Kontaktaufnahme mit meinen verantwortlichen Kolleg:innen. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Seite des Deutschen Bundestages.
Ihre Kritik gebe ich allerdings gern an die fachlich zuständigen Kolleg:innen weiter.
Bei weiteren Fragen können Sie sich auch jederzeit direkt an mein Büro wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Falko Droßmann

