Der Vorschlag der EU-R. zur CSAR sieht Scanning jeglicher privater und verschlüsselter Kommunikation vor. Was tut die Bundesregierung, um die Vertraulichkeit privater digitaler Teilhabe zu sichern?
Sehr geehrter Herr J.
vielen Dank für Ihre Nachricht und dass Sie Ihre Bedenken zur sogenannten Chatkontrolle mit uns teilen. Das Thema berührt zentrale Grundrechte, und Ihre Sorge um den Schutz der Privatsphäre ist absolut nachvollziehbar.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat sich klar gegen eine anlasslose Chatkontrolle ausgesprochen. Private Kommunikation darf in einem Rechtsstaat nicht unter Generalverdacht stehen, und Deutschland hat einem solchen Vorschlag der EU nicht zugestimmt.
Auch die SPD-Bundestagsfraktion lehnt den Entwurf in seiner jetzigen Form ab. Der Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt bleibt ein zentrales Anliegen, darf aber nicht durch Eingriffe in die vertrauliche Kommunikation erreicht werden. Stattdessen setzt sich die SPD für gezielte Ermittlungsbefugnisse, Prävention und eine bessere Ausstattung der Behörden ein.
Bei weiteren Fragen und Anliegen können sie sich jederzeit gern an mein Büro wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Falko Droßmann

