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Eva Viehoff
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Frage von Christa L. •

Na nu? Keine Antwort auf meine Frage, wie es jetzt mit verbeamteten Pensionären*innen geht, die immer in der GKV sind und waren??

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau L.,

Ihre Frage habe ich an das Finanzministerium weiter geleitet. Das dauert immer eine Weile, weil man da ja auch gerade erst in die Umsetzung der pauschalen Beihilfe beschäftigt ist..

Heute bekam ich dazu eine Antwort, die ich gerne an Sie weiter leite.

Danach können Beamtinnen und Beamte sowie Pensionärinnen und Pensionäre die aktuell bereits freiwillig gesetzlich versichert sind, innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr ab dem 01.02.2024 statt der individuellen Beihilfe die Gewährung der pauschalen Beihilfe beantragen. Der Anspruch entsteht mit Beginn des Monats, in dem der Antrag gestellt und der Verzicht auf individuelle Beihilfe erklärt wurde. Eine rückwirkende Gewährung der pauschalen Beihilfe ist nicht vorgesehen. 

Das Niedersächsische Landesamt für Bezüge und Versorgung (NLBV) wird ein entsprechendes Antragsformular zur Verfügung stellen. Dieses Formular wird rechtzeitig auf der Homepage des NLBV zur Verfügung stehen und kann dann auch beim NLBV angefordert werden.

Mit freundlichen Grüßen 
Eva Viehoff 

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