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Eva-Maria Stange
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Frage von Jochen B. •

Frage an Eva-Maria Stange von Jochen B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Dr. Stange,

Ich möchte Ihnen ausdrücklich dazu gratulieren, dass Sie den Mut hatten als eine von 3 Abgeordneten der Koalition ein Signal gegen den Selbstbedienungsladen Parlament zu setzen. Es ist den Bürgern von Sachsen wohl in keiner Weise nahe zu bringen, dass Abgeordnete als einzige "Berufsgruppe" selber bestimmen dürfen, wie viel Geld sie jeden Monat ihrem Konto gutschreiben dürfen. Gerade die SPD hat mit ihrem Abstimmungsverhalten wieder einmal eine Chance vertan, sich beim Volk als Volkspartei ins Gedächtnis zu bringen und damit den Grundstein zu legen, die Arroganz der CDU eines Tages zu brechen. Wie begründen Sie persönlich Ihr Abstimmverhalten, und warum ist es Ihnen nicht gelungen, die SPD-Fraktion geschlossen hinter sich zu bringen?

Mit freundlichen Grüßen
ein Bürger

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr B.,

Zunächst vielen Dank für die positive Rückmeldung. Ich will Ihre Fragen gern beantworten deutlich machen, dass es vom Grundgesetz her so gewollt ist, dass der Souverän - in unserem Fall der Landtag als höchstes Verfassungsorgan - die Entscheidung in der Tat selbst treffen muss. Das hängt u.a. mit dem Haushaltsrecht des Landtags zusammen. Darüber gibt es kein beschlussfassendes Organ mehr.
Dennoch wird seit Jahren auch von der SPD eingefordert, dass eine Kommission, der auch Externe angehören Empfehlungen erarbeitet, an denen sich dann der Landtag orientiert. Das würde ich sehr begrüßen, da damit die Transparenz der Festlegung der Abgeordnetenvergütung sowie damit zusammenhängender Regelungen (z.B. Aufwandspauschale für Büro und Fahrten, Alterssicherung etc.) hergestellt werden könnte. Ob die Akzeptanz dadurch wächst, hängt allerdings stark mit dem Ansehen "der Politiker" in der Gesellschaft ab und dies ist leider pauschal nicht sehr hoch.

Nun konkret zu Ihren Fragen:
Ich habe gegen zwei Regelungen im Paket Widerspruch: zum einen die deutlich veränderte und gegenüber der gültigen Regelung verbesserte Rentenregelung und zum anderen die Aufstockung der steuerfreien Aufwandspauschale um 1.000€. Letzte dient der Unterhaltung des Wahlkreisbüros und der Abgeltung aller Fahrtkosten. Abgeordnete können nicht wie Arbeitnehmer Aufwendungen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit steuerlich absetzen, daher ist diese Pauschale steuerfrei und nicht Teil der zu versteuernden Abgeordnetendiäten - die übrigens nicht angehoben wurde wie manchmal fälsch dargestellt wird.

Gravierender ist für mich die Rentenregelung. Ich kann es nicht vertreten, dass wir einerseits über eine Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre und die Absenkung des Renteniveaus diskutieren müssen und den Menschen dies zumuten, um das Rentenversicherungssystem bei einer immer älter werdenden Bevölkerung erhalten zu können. Ich war sehr froh, dass es jetzt endlich die Möglichkeit der abschlagsfreien Rente ab 63 bei 45 Arbeitsjahren gibt.

Auch wenn Abgeordnete aufgrund des zeitlich begrenzten Wahlamtes Unsicherheiten abwägen müssen (Brüche im Arbeitsleben und in der Rente), so ist es nicht mehr vermittelbar, dass ein abschlagsfreier Renteneintritt bereits nach zwei Wahlperioden und mit nun 63 Jahren möglich ist. Auch wenn viele Abgeordnete davon vielleicht gar nicht betroffen sein werden, weil sie nicht solange im Landtag sind oder noch unter die Altregelung fallen ,die bis 2009 galt, so ist diese verbesserte Regelung nicht akzeptabel.
Auch wenn man anderer Meinung ist, dann entscheiden am Ende Mehrheiten und in unserem speziellen Fall auch die CDU/SPD-Koaltionsmehrheit. Da es sich bei der Neuregelung um ein Paket handelte, in dem auch u.a. auch die Aufstockung der Mitarbeiterzahl in den Wahlkreisbüros (sinnvolle Regelung, da dadurch mehr Arbeit im WK für die Bürger gemacht werden kann) enthalten war, gab es nach einer längeren Diskussion leider nur ein kleine Änderung bei der Rentenneuregelung.

Jeder Abgeordnete ist in seiner Entscheidung frei und letztlich nur seinem Gewissen verpflichtet, so sieht es die Verfassung vor.

Mit freundlichen Grüßen
Eva-Maria Stange