
(...) Daher konnte nur wegen Betruges ermittelt werden. Wegen Betruges deshalb, da die Landwirte verseuchtes Futtermittel gekauft haben, obwohl sie aufgrund der Deklaration in den Lieferscheinen davon ausgehen mussten, dass es sich um einwandfreies Futtermittel handelte. Sie wurden somit im rechtlichen Sinne „betrogen“. (...)