
(...) Die beitragsfreie Familienmitversicherung bleibt unverändert, denn die Gesundheitsprämie wird von mitversicherten Familienmitgliedern nicht erhoben. Die Kosten für die Krankenversicherung der Kinder sind eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und daher aus Steuermitteln zu finanzieren.) Der Begriff „Kopfpauschale“ beKopfpauschaleh, dass nicht mehr die gesetzlich Versicherten allein durch das Umlageverfahren auch für diejenigen einzahlen, die sich eine Versicherung nicht leisten können. Denn wir wollen statt des Ausgleichs innerhalb der gesetzlichen Krankenkassen einen Steuerausgleich. (...)