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Erik Schweickert
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Frage von Eugen S. •

Frage an Erik Schweickert von Eugen S. bezüglich Staat und Verwaltung

Sehr geehrter Herr Prof. Schweickert,

als ich letztes Jahr bei der KfW einen Antrag auf Investitionszuschuss (430) auf Energieeffizientes Sanieren (Fenstererneuerung) beantragte, war nur ein Angebot einer Fachfirma erforderlich. Dieses Jahr wird für den gleichen Antrag zusätzlich ein Sachverständigengutachten benötigt, welches den Zuschuss größtenteils wieder auffrisst. Nach Aussage eines KfW-Beraters kann das Honorar des Sachverständigen wiederum beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) über einen anderen Antrag zurückerstattet werden.
Da die FDP den zuständigen Minister (Herr Brüderle) stellt, frage ich Sie, ob eine solche Bürokratisierung mit dem FDP-Versprechen eines Bürokratieabbaus in Einklang zu bringen ist?

Mit freundlichen Grüßen
Eugen Schiebel

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Schiebel,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage vom 1. Mai 2011 zum Thema „Energieeffizientes Sanieren“, in der Sie mich fragten, warum seit diesem Jahr das Gutachten eines Sachverständigen nötig ist.

Seit dem 1. März 2011 fördert die Kreditbank für Wiederaufbau neben umfassenden Sanierungen auch wieder einzelne hochenergieeffiziente Sanierungsmaßnahmen wie beispielsweise Ihre Fenstererneuerung. Für den Erhalt dieses Zuschusses ist allerdings das Gutachten eines Sachverständigen notwendig. Diese Auflage hat zwei wichtige Gründe.

Zum einen sollen so die Bauherr vor unsinnigen Maßnahmen geschützt werden. So kam es in der Vergangenheit vor, dass Maßnahmen empfohlen wurden, die für die Bauherren entweder nicht sinnvoll oder aber sogar schädlich waren. Ein Sachverständiger kann beurteilen welche Maßnahmen im jeweiligen Fall notwendig und empfehlenswert sind. Der Bauherr kann so maximal von einer Sanierungsmaßnahme profitieren.

Zum Anderen sorgt die Verpflichtung vor Erhalt eines Zuschusses einen Gutachter zu engagieren dafür, dass der Bundeshaushalt nicht durch die Förderung falscher Maßnahmen belastet wird. Dadurch bleibt mehr Geld für Maßnahmen die tatsächlich förderwürdig sind.

Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Erik Schweickert MdB

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