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Erik Schweickert
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Frage von Sven B. •

Frage an Erik Schweickert von Sven B. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Schweikert,

in der heutigen Ausgabe der "Marburger Neuen Zeitung" werden Sie hinsichtlich des Themas "Google Street View" folgend zitiert: "Wir brauchen eine eindeutige Rechtslage." Weiter sollen Sie einen Vorstoß von Rechts- und Verbraucherschutzpolitikern nach der Sommerpause angekündigt haben.

Als Mitglied des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz haben Sie sich sicherlich schon eingehend mit Thema "Google Street View" auseinandergesetzt, gerade da es sich hierbei um kein neues handelt und der Start des Programms schon mindestens ein Jahr bekannt ist.

Mir stellt sich die Frage, wie es denn sein kann, dass Sie erst jetzt eine eindeutige Rechtslage fordern. Nicht nur, dass Sie schon festgestellt haben, dass nach Ihrer Wahrnehmung der Rahmen des derzeitigen Rechts wohl nicht ausreicht die Privatsphäre ausreichend zu schützen. Jetzt allerdings Aktionen für nach der Sommerpause anzukündigen kann ich nur als aktionistisches und populistisches Handeln qualifizieren. Denn bei der derzeitigen Dauer des Gesetzgebungsverfahrens ist wohl eine neue Rechtslage erst nach dem für November angekündigten Start von "Google Street View" zu erwarten. Als Verbraucherschutzpolitiker ist Ihnen sicherlich zudem auch die Problematik der Löschung von einmal ins Internet gestellten Daten bekannt.

Die Ihnen gemäß Grundgesetz zustehenden Rechte im Rahmen der Gesetzgebung haben Sie nicht genutzt. Warum?

Mit freundlichen Grüßen
Sven Bertram

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Bertram,

haben Sie vielen Dank für Ihren Eintrag bei Abgeordnetenwatch.de.

In der Tat setze ich mich als verbraucherpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion schon seit längerer Zeit mit dem Thema „Google Street View“ auseinander. Denn es ist ja kein neues Phänomen. In den USA ist der Dienst bereits seit 2007 verfügbar und auch in anderen europäischen Ländern wie Italien kann man bereits seit 2008 Street View-Bilder für einige Städte abrufen.

Insofern ist es auch für mich wenig verständlich, warum nicht schon bei der Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes im Frühjahr 2009 auch für den Fall Google eine eindeutige Rechtsgrundlage geschaffen wurde. Leider hat es die große Koalition von CDU/CSU und SPD damals versäumt, entsprechend aktiv zu werden.

Ich persönlich habe mich im Übrigen zu dieser Zeit noch nicht parlamentarisch einbringen können, da ich erst seit dieser Legislaturperiode Bundestagsabgeordneter bin. Seither bin ich bestrebt, in der Koalition für eine eindeutige Rechtsgrundlage in Fällen wie bei „Google Street View“ zu sorgen. Wie Sie aber zu Recht schreiben, ist ein Gesetzgebungsverfahren nicht von heute auf morgen zu bewerkstelligen. Im Übrigen hätte Google sicherlich auch entsprechend reagiert und seinen Dienst früher gestartet, bevor wir ein Gesetz beschlossen hätten. Deshalb ist es ja auch umso ärgerlicher, dass nicht schon bei der ohnehin erfolgten Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes im Jahr 2009 gehandelt wurde.

Da es in der Tat so sein wird, dass erst nach dem Start von „Google Street View“ eine Implementierung einer Rechtsgrundlage erfolgen wird, habe ich darüber hinaus gefordert, dass Google mehr tun muss als den Verbrauchern eine vierwöchige Einspruchsfrist einzuräumen. Jeder Bürger muss zunächst einmal nachvollziehen können, wo und wann überhaupt Bilder für den Street-View-Dienst gemacht worden sind. Erst dann kann dieser wirksam von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen. Darum habe ich Google aufgefordert, seine Routen mit Datum und Uhrzeit im Internet zu veröffentlichen.

Diese klare Transparenz ist notwendige Voraussetzung für die Wahrung der persönlichen Verbraucherrechte. Es kann dem Verbraucher nämlich nicht zugemutet werden, in einem Sammelsurium aller aufgenommenen Bilder diejenigen zu finden, auf denen man selbst unwissentlich fotografiert wurde. Wenn aber keiner weiß, wann an welchen Orten Bilder aufgenommen worden sind, ist es schlechterdings unmöglich, einer Veröffentlichung zu widersprechen.

Dass von meiner Seite beim Thema „Google Street View“ sicherlich nicht geschlafen wurde, sehen Sie vielleicht auch daran, dass ich schon Anfang diesen Jahres Google öffentlich für das Scannen von W-LAN-Netzen im Rahmen seiner Fotografieraktion gerügt habe und diese Daten auch wieder gelöscht werden mussten.

Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Erik Schweickert, MdB

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