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Emmi Zeulner
CSU
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Frage von Jana M. •

Was unternehmen Sie bezüglich der Honorarkürzungen der Psychotherapeut*innen zum 1. April 2026?

Zum 1. April 2026 drohen Honorarkürzungen von 4,5% für Psychotherapeut*innen, obwohl der Anteil der psychotherapeutischen Leistungen im Gesundheitssystem bei ca 0,5% liegt und dieser Anteil prozentual wirklich wenig einspart. Gleichzeitig wird die Versorgung der GKV-Versicherten weiter drastisch eingeschränkt. Wie Sie sicher aus dem engen oder erweiterten Familien- oder Bekanntenkreis wissen, ist es schon heute sehr schwer einen Psychotherapieplatz in angemessener Zeit zu finden - OBWOHL die AU-Tage durch psychische Leiden auf Platz 2 stehen und für die ganze Gesellschaft wahnsinnig teuer sind!

Schon heute ist die Vergütung von Privatpatient*innen deutlich besser als die der GKV. Der Anreiz nach einer wirklich zehrenden, teuren und langen Ausbildung zur Psychotherapeutin noch einen Kassensitz zu kaufen und GKV-Patient*innen zu versorgen wird weiter sinken.

Ich bitte Sie inständig sich für eine Beanstandung des Beschlusses nach Paragraph 94 SGB V einzusetzen. Herzlichen Dank!

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Antwort von CSU

Sehr geehrte Frau M.,

ich danke Ihnen für Ihre Nachricht zur Honoraranpassung in der Psychotherapie. Ich nehme die vielen Schreiben und Einschätzungen zu den Auswirkungen der Vergütungsanpassung, die mich erreichen, sehr ernst – gerade auch wegen der Kurzfristigkeit der Honoraranpassungen und deren Auswirkungen auf die Gesamtkalkulation von Praxen und angesichts der ebenso kurz darauf vorgelegten Vorschläge im BStabG.

Die Herausforderung ist, dass aufgrund der Zuständigkeit eine Korrektur des Beschlusses von Seiten der Politik schwer möglich ist, da – wie üblich im Gesundheitswesen – die Selbstverwaltungspartner (hier GKV-SV und Kassenärztliche Bundesvereinigung) Details zur Leistungserbringung und Vergütungen festlegen. So kann die Fachlichkeit bei Anforderungen und Vergütungssätzen sowie Erfahrungen aus dem Praxisalltag adäquat in die Verhandlungen einfließen und Berücksichtigung finden. Dieses Verfahren und seine Schritte sind im Fünften Sozialgesetzbuch gesetzlich geregelt und es werden dazu Daten des statistischen Bundesamts herangezogen, um dem Argument vorenthaltener Informationen zu entgehen und auf Basis neutraler Informationen die Angemessenheit und Weiterentwicklung der Vergütung prüfen zu können. 

Daher ist nicht vorgesehen, dass konkrete Ziffern von politischer Seite her korrigiert werden können. Das haben wir im Rahmen eines Fachgesprächs im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags, das ich mitinitiiert hatte als Obfrau der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, auch nochmal gemeinsam ausgelotet. Das BMG hat als Rechtsaufsicht nur die Möglichkeit, Verfahren und Grundlagen, die gesetzlich festgelegt sind, zu prüfen, wobei eine inhaltliche Prüfung und Bewertung des Ergebnisses allerdings wie erwähnt nicht stattfindet (die Expertise dazu sitzt ja vor allem bei den Selbstverwaltungspartnern). Die Prüfung des BMGs fiel ohne Beanstandungen aus, sodass der Beschluss wie gefasst in Kraft getreten ist. 

Wie im Rechtsstaat üblich können solche Regelungen gerichtlich auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden. Entsprechend hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung Klage gegen den Beschluss beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg eingereicht.

Ich bin mir aber, auch gerade angesichts der Coronapandemie sowie der aktuellen weltpolitischen Krisen und Unsicherheiten bewusst, von welcher Bedeutung eine verlässliche und bedarfsgerechte psychotherapeutische Versorgung ist. Daher setze ich mich für eine gesonderte Bedarfsplanung der Kinder- und Jugendpsychotherapie ein und für weitere Verbesserungen der Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildungen, für die im Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) wichtige Maßnahmen geregelt werden konnten. Im Rahmen der aktuellen Verhandlungen zum Beitragsstabilisierungsgesetz habe ich daher auch die Problematik der Budgetierung bei halben Sitzen angesprochen. Ich sehe hier einen Weg wie ihn der ehemalige unparteiische Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesauschusses Prof. Josef Hecken aufzeigt: Eine zusätzliche Vergütung doch zu ermöglichen, wenn es um die schwer erkrankten Patientinnen und Patienten, insbesondere Kinder und Jugendliche, geht. Hierfür setze ich mich mit aller Kraft in den aktuellen Verhandlungen ein. Mir ist bewusst, dass eine Reform der GKV-Finanzen unumgänglich ist, weil der Beitragssatz der gesetzlich Versicherten sich nicht, wie seit 2022 geschehen, innerhalb der nächsten 4 Jahre nochmals verdoppeln darf. Das würde nicht nur meinem, sondern dem Gerechtigkeitsempfinden aller Beitragszahler widersprechen. Daher braucht es ein gerechtes Gesamtpaket, das solche Möglichkeiten wie die eben beschriebene zulässt, um die Akzeptanz der Mehrheit der Menschen zu erreichen.

Mit freundlichen Grüßen

Emmi Zeulner, MdB

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