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Elvira Drobinski-Weiß
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Frage von Joachim H. •

Frage an Elvira Drobinski-Weiß von Joachim H. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrte Frau Bundestagsabgeordnete Drobinsky-Weiß,

Sie haben Herrn Hense auf seine Fragen zum EU-Reformvertrag (Tarnnahmen für EU-Verfassung) sehr ausholend und ausschweifend geantwortet. Das entspricht so der Standardantwort aller Ratifizierer.
Ich zitiere Ihren, den für mich aber wichtigen, Satz nochmals: " Aber Europa bekommt eine Stimme für die Vertretung nach außen, Entscheidungen werden nicht mehr so einfach von einzelnen blockiert werden, nach dem Subsidiaritätsprinzip wird auf europäischer Ebene entschieden, was dort besser zur regeln ist, ansonsten sind die anderen Ebenen wie die einzelnen Staaten selbst zuständig. " Das verstehe ich nicht.
Hat nun der einzelne Staat, die Region oder gar die Kommunen nach dem Subsidiaritätsprinzip ein Mitsprache- und Vetorecht oder nicht? Bisher konnte mir noch keine Ratifizierer konkrete Beispiele nennen, gegen welche Entscheidungen sich zum Beispiel unser Land Bayern nach dem Subsidiaritätsprinzip wehren kann. Ich bitte Sie mir konkrete Anwendungsbeispiele zur Subsidiarität zu nennen. (MdEP Özdemir meinte, die Größe des Fuhrparks sollte eine Gemeinde selbst entscheiden können). Das kann es doch nicht sein, warum Sie diesem EU-Reformvertrag zustimmten.

Mit freundlichen Grüßen
Joachim Hahn

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Hahn,

ich habe in meiner ersten Antwort einige grundlegende Dinge ausgeführt, um dem häufig erhobenen Vorwurf zu begegnen, Europa werde zu wenig erklärt. Erlauben Sie mir, in Ihrem Sinne, nun kürzer zu antworten.
Das von mir genannte Subsidiaritätsprinzip entspringt der katholischen Soziallehre und bedeutet auf die Politik übertragen, dass Entscheidungen auf der Ebene getroffen werden sollen, auf der sie am besten geregelt werden können. Kann also eine Entscheidung am besten in den Staaten fallen, sollen diese zuständig sein, kann die europäische Ebene besser regeln, soll diese aktiv werden können. Sie sehen, dass damit eine Grundsatzentscheidung getroffen wird, bei der es nicht um ein Vetorecht geht. Jedoch erhalten die nationalen Parlamente mit dem Vertrag von Lissabon zusätzliche Möglichkeiten, die Subsidiarität einzufordern. Hierzu wird neben einem Frühwarnsystem den Parlamenten auch ein Klagerecht eingeräumt.
Beispiele aus dem kommunalen Bereich können Sie sich sicher nun leicht selbst vorstellen. Denken Sie darüber hinaus als Beispiel auch an den Tourismus.
Die Idee ist aber gerade nicht, dass Staaten oder Länder "gegen" etwas sind, sondern dass klugerweise von vornherein dort entschieden wird, wo es sinnvoll ist, sei es in der Kommune, bei Ihnen in Bayern, Deutschland oder auf europäischer Ebene.

Mit freundlichen Grüßen

Elvira Drobinski-Weiß