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Elvira Drobinski-Weiß
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Frage von Christoph S. •

Frage an Elvira Drobinski-Weiß von Christoph S. bezüglich Umwelt

Sehr geehrte Frau Drobinski-Weiß

Um die Bürger vor Schienenlärm, besonders vor lauten Güterzügen, zu schützen, werden viele Opfer erbracht. Z.B. soll Hamburg ohne zusätzliche Güterbahn Richtung Celle/ Lehrte auskommen, Offenburg erhält einen 1,1Mrd teuren Bahntunnel, alle Güterwagen werden mit Flüsterbremsen ausgestattet. Könnte man nicht noch viel mehr Bürger vorn Verkehrslärm schützen, wenn man auch verstärkt laute Straßenfahrzeug einbezieht, insbesondere von Krads, Quads und getunten PKWs? Und natürlich dem Lärmgesetz auch gewissenhaft Nachachtung verschafft.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Strebel,

wir setzen uns für eine Lärmreduzierung aller Verkehrsträger ein. Beispielsweise steigen stetig die von der Bundesregierung bereitgestellten Mittel für die Lärmsanierung an Bundesfernstraßen und Bundesschienenwegen. Informationen dazu finden Sie auch in der Bundestagsdrucksache 18/4376; die Mittel für Lärmsanierung Schiene wurden im Jahr 2016 sogar auf 150 Mio. Euro erhöht.

Für Fahrzeuge gibt es Lärmgrenzwerte, diese werden auf EU-Ebene festgelegt.
Für Pkw und Lkw gilt die Verordnung (EU) Nr. 540/2014 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 16. April 2014 über den Geräuschpegel von Kraftfahrzeugen und von Austauschschalldämpferanlagen ( http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32014R0540&from=EN ); siehe ab S. 162 Dokument bzw. 32 pdf - Ahang III). Die Grenzwerte in dB(A) werden zudem schrittweise reduziert.
Für Motorräder, Trikes, Quads etc. gilt die Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen ( http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32013R0168&from=DE ); siehe ab S. 121 Dokument bzw. S. 70 pdf - Anhang V.
Die Einhaltung der Grenzwerte muss selbstverständlich überprüft werden, zuständig für die Durchführung der Kontrollen sind die Bundesländer.

Mit freundlichen Grüßen
Elvira Drobinski-Weiß