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Elisabeth Winkelmeier-Becker
CDU
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Frage von Alexandra P. •

Frage an Elisabeth Winkelmeier-Becker von Alexandra P. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Winkelmeier-Becker,
vielen Dank für Ihre Stellungnahme. Dennoch habe ich Fragen. Aus welchen Ihnen bekannten Fakten sehen Sie die Impfpflicht, unter der Berücksichtigung der Nutzen-Lasten Analyse, dass das Bundessozialgericht im Jahre 2005 schon forderte für die Feststellung der Impfstoff-Sicherheit und vieler Experten die eine Impfpflicht nicht befürworten, selbst der Ethikrath spricht sich gegen aus, als positiv? Man sollte berücksichtigen, dass es keine monovalenten Impfstoffe zur Verfügung stehen. Sie schreiben es müssen andere geschützt werden, die nicht geimpft werden können, wie Säuglinge oder Kranke. Heute weiß man, dass erst seit der Zeit, wo die Massenimpfungen eingeführt wurden, ging auch der sogenannter Nestschutz der Mutter zurück, laut Beipackzettel von Priorix- Tetra von GSK Abschnitt ÜBERTRAGUNG (Stand Dezember 2018), Menschen die von der Windpockenkomponente des Impfstoffes einen windpockenähnlichen Hautausschlag bekommen, sich von ungeschützten, gefährdeten Personen 6 Wochen fernhalten sollen, weil sie ansteckend sein können. Somit können durch einen Impfstoff, der für das Masernschutzgesetz eingesetzt werden soll, dieser Personenkreis gefährdet werden. Um wieviele Menschen wird es sich hier bei nach einer Impfpflicht handeln? Man sollte bedenken, dass durch diesen Zwang, Menschen eingeschränkt, ausgegrenzt, gemobbt und diskriminiert werden. Wieso setzen Sie sich nicht für unsere Grundrechte ein und fordern erst Alternativen? Ich bin nicht gegen Impfen, aber die Art und Weise wie es mit unsere Gesundheit von Politikern und mit dem Thema in den Medien umgegangen wird, ist weit mehr als überschritten. Ich fordere Sie als Volksvertretererin diesen Gesetzentwurf als kritisch zu hinterfragen.
https://www.individuelle-impfentscheidung.de/pdfs/Masernschutzgesetz%20-%20Stellungnahme%20Kabinettsentwurf.pdf
Mit freundlichen Grüßen
A. P.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Praczka,

haben Sie vielen Dank für Ihr erneutes Schreiben. Wie ich bereits in meiner ersten Antwort ausgeführt habe, halte ich diese Regelung (auch unter Berücksichtigung von Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 GG) wegen der damit verfolgten öffentlichen Ziele des Gesundheitsschutzes jedoch für gerechtfertigt. Unmittelbaren Zwang sieht der Gesetzentwurf nicht vor. Das Risiko von Schutzimpfungen gegen Masern ist für gesunde Menschen als gering einzustufen, das gilt auch für Kombinationsimpfstoffe.

Das Robert-Koch-Institut bestätigt , dass bisher keine wissenschaftliche Studien belegen konnte, dass sich nicht geimpfte Kinder geistig oder körperlich besser entwickeln als geimpfte. In mehreren Studien konnte bisher kein Zusammenhang zwischen Kinderimpfstoffen und der neuropsychologischen Entwicklung festgestellt werden (Bundesgesundheitsblatt 4/2019: Impfkomplikationen und der Umgang mit Verdachtsfällen https://link.springer.com/content/pdf/10.1007%2Fs00103-019-02913-1.pdf ). Auch die Impfung selbst stellt für das Abwehrsystem einen Stimulus dar und trainiert das Immunsystem. Daher verfügen geimpfte Kinder nach jetzigem Erkenntnisstand generell nicht über eine schwächere Konstitution oder über dauerhaft weniger Abwehrkräfte (RKI & PEI: 20 häufigste Einwände gegen Masern https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Bedeutung/Schutzimpfungen_20_Einwaende.html ).

In den anstehenden Beratungen im Deutschen Bundestag werden alle medizinischen oder juristischen Argumente beleuchtet werden. Es wird dazu auch eine Sachverständigenanhörung geben, in der voraussichtlich auch Ihre Bedenken zur Sprache kommen werden, so dass der Deutsche Bundestag in der Lage ist eine fundierte Entscheidung zu treffen.

Mit freundlichen Grüßen

Elisabeth Winkelmeier-Becker

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