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Elisabeth Winkelmeier-Becker
CDU
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Frage von Helmut B. •

Frage an Elisabeth Winkelmeier-Becker von Helmut B. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Winkelmeier-Becker,
warum werden eigentlich Fragestellungen auf diesem Weg angeboten, wenn die Antworten ausbleiben?
Ich werde mich erinnern!

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Bruders,

zu Ihrer Nachfrage vom 22.8.05 möchte ich Sie auf folgendes hinweisen:

In der sehr knappen Zeit des Wahlkampfes muss sich eine neue Kandidatin schon überlegen, was am wichtigsten ist. Meine Priorität liegt sicher darin, möglichst viel Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern meines Wahlkreises zu haben und mir ein möglichst umfassendes Bild von den verschiedenen Anliegen und Problemen der Städte und Gemeinden zwischen Niederkassel und Windeck zu machen. Für die Vielzahl der eingehenden Internet-Anfragen bleibt da nicht viel Zeit, zumal ich - im Gegensatz zu Bundestagsmitgliedern - nicht über ein Büro zur Behandlung solcher Anfragen verfüge.

Die Institution "Kadidatenwatch" ist auch nicht ein Angebot der Kandidaten; die Möglichkeit, hierüber mit den Kandidaten in Kontakt zu treten, ist deshalb nicht als Angebot zu verstehen, alle eingehenden Anfragen zu beantworten. Die "Sinnfrage" für den Fall ausbleibender Antworten ist folglich auch nicht an die Kandidaten zu richten.

Ich sehe in den Internetanfragen durchaus eine Chance für Kandidaten und Wähler, Standpunkte zu wichtige politischen Fragen darstellen bzw. erfragen zu können und versuche, eingehende Fragen, die mich über das Internet - nicht nur über Kandidatenwatch - erreichen, in dem begrenzten Zeitrahmen nach folgenden Kriterien zu beantworten:

- kommt der Absender aus meinem Wahlkreis?

Dies ist Ihrer Mail nicht zu entnehmen. Meiner Ansicht nach gehört es zum guten Ton im Internet-Schriftwechsel, die eigene Adresse anzugeben. Sie waren nur über Internetrecherche identifizierbar.

- ist die Frage von allgemeinem Interesse?

Ihre Frage interessiert sicher auch die anderen betroffenen Piloten, die sich von der Rot-Grünen Regierung mit Generalverdacht belegt sehen; andere Fragen, wie z.B. Mehrwertsteuer/ Gentechnik... sind aber vermutlich noch für mehr Wähler wichtig.

- fällt die Frage in mein Fachgebiet?

Wie gesagt: ich bin (noch?) nicht MdB und auch sonst nicht Berufspolitikerin, sondern im Hauptberuf Familienrichterin. Dies ist z.B. meiner Homepage zu entnehmen. Als Volljuristin bin ich natürlich in der Lage, eine Diskussion zur Verfassungsmäßigkeit des Luftsicherheitsgesetzes aufzugreifen und zu bewerten; mein originärer Interessenschwerpunkt, zu dem ich eine fundierte Antwort aus dem Stehgreif geben kann, ist dies aber sicherlich nicht.

Ich habe mir zu Ihrer Frage Rat eingeholt. Die anliegende Antwort finde ich überzeugend; ich mache sie mir zu eigen. Ich gehe davon aus, dass Ihrem Anliegen damit Rechnung getragen ist.

Mit freundlichen Grüßen,
Lisa Winkelmeier-Becker

Bereits während der parlamentarischen Beratungen hat die Union stets auf die verfassungsrechtlichen Probleme des Luftsicherheitsgesetzes hingewiesen. Im Gegensatz zur rot-grünen Koalition war es das fortwährende Anliegen sowohl der CDU/CSU-Bundestagsfraktion als auch der unionsgeführten Länder, Rechtssicherheit für die politischen Entscheidungsträger und die betroffenen Piloten zu schaffen. Hierzu ist eine Klarstellung im Grundgesetz unabdingbar. Diese notwendige Klarstellung hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion in ihrem Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes (BT-Drs. 15/2649) vorgelegt. Leider hat die rot-grüne Koalition sich einer Klärung wider besseres Wissen verweigert, da ihr der Koalitionsfrieden wichtiger war. Vor diesem hat die Union das Luftsicherheitsgesetz als Ganzes abgelehnt.

Da sich abzeichnete, dass die rot-grüne Koalition trotz der verfassungsrechtlichen Bedenken gewillt war, ihr Vorhaben durchzusetzen, hat die Union in den Beratungen im Bundesrat mehrere Änderungsvorschläge zu einzelnen Regelungen des Luftsicherheitsgesetzes gemacht, um zumindest hier Einsicht bei Rot-Grün zu erreichen.

Eine zentrale Forderung der Union war die Streichung von Art. 1 § 7 Abs. 1 Nummer 4 LuftSiG. In den Ausschussberatungen bemängelte die Union, dass das rot-grüne Gesetz dazu führen würde, dass auch sämtliche Luftfahrer, insbesondere Luftsportgeräteführer, ebenfalls nach § 7 Abs. 1 Nr. 4 des LuftSiG hinsichtlich ihrer Zuverlässigkeit überprüft werden müssten. Es wurde unmissverständlich klargestellt, dass eine Ausdehnung des Zuverlässigkeitsmaßstabes gemäß § 7 LuftSiG auf sämtliche Luftfahrer sowohl inhaltlich als auch von den Auswirkungen her die an Luftfahrer zu stellenden Anforderungen überspannen würde.

Nachdem auch der Bundespräsident verfassungsrechtliche Bedenken am Luftsicherheitsgesetz geäußert hatte, hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ihren Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes erneut eingebracht. Durch die nochmalige Einbringung unseres Gesetzentwurfs wollten wir Rot-Grün den Weg eröffnen, den verfassungsrechtlichen Bedenken des Bundespräsidenten gegen das Luftsicherheitsgesetz in einem erneuten parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren Rechnung tragen zu können. Auch beabsichtigten wir, die von Bundespräsident Horst Köhler aufgeworfenen grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Fragen im Rahmen einer erneuten Expertenanhörung vertiefend zu behandeln, damit schlussendlich ein verfassungskonformes Gesetz zustande kommt. Eine verfassungsgerichtliche Klärung ist aus unserer Sicht nur der zweitbeste Weg, denn die Bürgerinnen und Bürger erwarten, dass wir derartiges im Parlament lösen und nicht von vorneherein dem Bundesverfassungsgericht überantworten.

Die Union hat sich stets für sinnvolle Regelungen auch im Interesse der Sportpiloten eingesetzt hat, ohne dabei die unabdingbare Notwendigkeit des bestmöglichen Schutzes der Bevölkerung – auch vor Kleinflugzeugen – zu vernachlässigen. Leider konnte die Union bei der Verabschiedung des Luftsicherheitsgesetzes aufgrund der derzeitigen Mehrheitsverhältnisse nur vor den Schwachstellen des Gesetzes warnen, ohne letztlich die Fehler aufhalten zu können. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird jedoch genau prüfen, inwieweit sich in Zukunft Verbesserungen bezüglich einer sicherheitsorientierten praktikablen Zuverlässigkeitsüberprüfung erreichen lassen.

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