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Elisabeth Winkelmeier-Becker
CDU
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Frage von Arne S. •

Frage an Elisabeth Winkelmeier-Becker von Arne S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Vor den Wahlen möchte ich gerne Ihre Ansichten zu folgenden Themen erfahren. Ich bitte Sie kurz zu Antworten

Volkswahl:
Im meinem Personenkreis wird die Meinung geäußert
1. Politiker beschließen die aktuellen Gesetze „Wen soll ich denn dann wählen“
2. Wähle doch eine andere Partei „Die machen sowieso alle, was Sie wollen“
Aus dem Unmut der Bürger ist erkennbar, dass die Bürger mehr Mitbestimmung in der aktuellen Politik benötigen. Wie stehen Sie dazu? Würden Sie eine Gesetzesänderung für Volkswahlen unterstützen?

EU-Richtlinie:
Oft verweisen Sie darauf, dass Sie legendlich eine EU-Richtlinie durchsetzen müssen und somit kein Einfluss haben.
Ist es tatsächlich so, dass die deutsche Politik, und somit auch Sie, kein Einfluss auf EU-Richtlinien und Gesetze hat?

Portrait von Elisabeth Winkelmeier-Becker
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Salveter,

vielen Dank für Ihre Anfrage zu meinen Standpunkten hinsichtlich Volksabstimmungen und dem Einfluss auf EU-Richtlinien auf Bundesgesetze.

Sie stellen zwei berechtigte Fragen, die letztlich beide unser Demokratieverständnis betreffen. Für die Bundesrepublik Deutschland bestimmt Art. 20 des Grundgesetzes eindeutig, dass die Bundesrepublik ein demokratischer und sozialer Bundesstaat ist. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

Wie kostbar die Absicherung der demokratischen Rechte ist, erleben wir derzeit z.B. im Iran, wo die Menschen für die Demokratie und rechtmäßige, unverfälschte Wahlen demonstrieren und dabei Leben und Freiheit riskieren. In Deutschland ist die Wertschätzung der demokratischen Rechte und damit das Interesse an Wahlen und an der sachlichen und politischen Auseinandersetzung über die Regeln, die uns alle als Bürger dieses Landes angehen, stark zurück gegangen. Ich würde es sehr begrüßen, wenn dieses Interesse wieder gestärkt werden könnte, denn Politik bestimmt nicht primär, wer welchen Posten, welches Ministeramt bekommt und wer mit wem koaliert, sondern Politik bestimmt die Regeln, unter denen wir in Deutschland zusammen leben wollen. Politik beschreibt die in vielen Fällen ganz überwiegend sachliche und nicht vor allem ideologisch überlagerte Suche und Auseinandersetzung um die beste, die gerechteste, die praktikabelste Lösung. Unter dem Gesichtspunkt, wie das Interesse und auch die Mitwirkung an solchen Entscheidungsprozessen gestärkt werden kann, sollten auch Volksabstimmungen diskutiert werden („Volkswahlen“ haben wir ja schon). Dass uns Politikern mit Volksabstimmungen ein Stück Entscheidungsmöglichkeiten und damit „Macht“ genommen würde, ist dabei nicht maßgeblich. Zum einen ist Politik nicht dazu da, Bedürfnisse von Politikern zu decken; zum anderen ist ständig eine so große Vielzahl an Gesetzen auf der Tagesordnung, dass auch die Herausnahme einzelner Gesetzesvorhaben aus der Zuständigkeit des Bundestages bei den Abgeordneten nicht zu Langeweile oder Sinnkrisen führen würde. (Schauen Sie sich die Tagesordnungen des Bundestages zu den Plenarsitzungen, die regelmäßig Donnerstags und Freitags in den Sitzungswochen stattfinden, einmal an!)

Ich bin allerdings nicht so optimistisch, dass häufigere Volksabstimmungen – jedenfalls in Bezug auf die Entscheidungen auf der Bundesebene - den Effekt haben werden, das Interesse an Politik nachhaltig steigern und auch zu sachlich besseren Entscheidungen führen können:

Bei der Forderung nach Volksabstimmungen – und auch in Ihrer Frage – schwingt ja immer die Annahme mit, dass „das Volk“ ganz anders abstimmen würde, als „die Politik“. Das halte ich für einen Irrtum. Fast immer werden die Fragen, die in der Politik kontrovers diskutiert werden, auch in der Bevölkerung unterschiedlich bewertet; denken Sie nur an die Diskussion über Staatshilfen an bestimmte Unternehmen, Rentengarantien oder über Änderungen im Waffenrecht – Themen, die auch in der öffentlichen Meinung höchst streitig sind.
Die inhaltliche Grundausrichtung in den politischen Entscheidungen würde sich meines Erachtens also nicht ändern. Die Meinungsfronten verlaufen ja nicht zwischen Politikern und der Bevölkerung. Vielmehr sind in beiden Bereichen dieselben widerstreitenden Interessen zu finden.

Bedenken habe ich außerdem bei der Frage, ob Minderheiteninteressen angemessen Berücksichtigung fänden: Würde die zunehmende Zahl kinderloser Erwachsener die Leistung und die Interessen der Familien hinreichend würdigen, würde die zunehmende Zahl älterer Menschen den Jüngeren per Mehrheitsentscheidung nicht zu hohe Lasten aufbürden, würde die Mehrheit der Gesunden für teure Behandlungen weniger Kranker oder Behinderter die Kosten tragen wollen? Das sind Gefahren, die auch in der parlamentarischen Demokratie eine Rolle spielen, aber nicht in gleichem Maße an reinen Mehrheitsverhältnissen ausgerichtet werden. Sicherlich wäre auch die Gefahr übereilter, interessengeleiteter Entscheidungen größer. Dafür gibt es auch in der Geschichte der Bundesrepublik Beispiele, wenn etwa nach terroristischen Aktionen der RAF eine Mehrheit in den Umfragen für die Wiedereinführung der Todesstrafe bestand. Hier ist das Modell der repräsentativen Demokratie meines Erachtens hilfreich, die Gemeinschaft vor emotionsgeleiteten Entscheidungen zu bewahren.

Ich halte es außerdem für fraglich, ob letztlich wirklich einzelne Bürger mehr Einfluss auf politische Entscheidungen nehmen oder ob nur die Bedeutung von Verbänden und Interessengruppen, die große Kampagnen organisieren können, wachsen würde. Die Bürger könnten angesichts der erforderlichen Quoren ihre Initiativen in aller Regel nicht allein vorantreiben, sondern wären auf die Unterstützung von Verbänden und Vereinigungen angewiesen. Hier besteht die Gefahr der Bevormundung des Bürgers durch demokratisch nicht legitimierte Vereinigungen und es könnten Minderheiten großen Einfluss auf die Politik erhalten, ohne dafür dauerhaft in der Verantwortung zu stehen.

Unser System bietet den Mitbürgern viele Möglichkeiten der Mitgestaltung an. Sei es z.B. durch Mitarbeit in den politischen Parteien, Gremien, soziale Vereinigungen usw. Interessensgruppen und Einzelbürger haben z.B. die Möglichkeit, an die jeweils zuständigen Abgeordneten heranzutreten, auf bestimmte Anliegen bzw. Umstände aufmerksam zu machen, wie Sie es ja auch getan haben, und somit auf die Diskussion und auf die Gesetze Einfluss zu nehmen. Mitunter werden diese Möglichkeiten zu wenig genutzt. Nicht zuletzt hat auch jeder Bürger selbst die Möglichkeit, sich zur Wahl zu stellen und sich um ein Mandat auf kommunaler, auf Landes- oder Bundesebene zu bewerben.

Bislang gehöre ich aus diesen Gründen nicht zu den engagierten Befürwortern von Volksabstimmungen in Bezug auf die allgemeine Gesetzgebung auf der Bundesebene; zu einer offenen Diskussion hierüber, die am besten auch die konkreten Themen einer Volksabstimmung benennen und dabei auf die Bedeutung der oben dargelegten Bedenken eingehen sollte, bin ich allerdings bereit.

Zu ihrer Frage nach den EU-Kompetenzen:

Tatsächlich ist es in vielen Gesetzgebungsverfahren so, dass wir als Gesetzgeber der Bundesrepublik Deutschland von der EU-Ebene einen Rahmen vorgegeben bekommen, innerhalb dessen wir das Recht umsetzen. Allerdings sind hier zwei grundsätzliche Aspekte zu beachten, die zeigen, dass die EU kein von nationalstaatlichen Einflüssen unabhängiger Apparat ist:

Zum einen haben die nationalen Regierungen und Gesetzgeber durch die Europäischen Verträge bewusst Kompetenzen an die Europäische Union abgegeben. Dies ist zuletzt am 23. April 2008 der Fall gewesen, als der Deutschen Bundestag mit einer 2/3-Mehrheit dem Vertrag von Lissabon zugestimmt hat. In Form von Richtlinien gibt die EU in vielen Themenfeldern den Rahmen für die nationale Gesetzgebung vor.

Zum Zweiten kommen die Vorschläge für Richtlinien und Verordnungen aus der Kommission und damit aus einem Gremium, das unter Beteiligung aller Mitgliedsstaaten – also auch der Bundesrepublik Deutschland – seine Entscheidungen trifft. Im weiteren Verlauf ist die Zustimmung des Europäischen Parlaments erforderlich, in welchem aktuell 99 Parlamentarier die Interessen der Bundesrepublik Deutschland vertreten. Gerade in diesen Tagen wird allerdings anhand der geringen Wahlbeteiligung bei den Wahlen zum EU-Parlament deutlich, wie sehr die Bedeutung dieses Parlaments unterschätzt wird.

Insgesamt sind im Rahmen der Europäischen Einigung, die von einer breiten demokratischen Mehrheit getragen wird, einige Kompetenzen auf die Europäische Ebene verlagert worden. Aufgrund des gestern ergangenen Urteils des Bundesverfassungsgerichts ist auch klar, dass der Vertrag von Lissabon mit dem Grundgesetz vereinbar ist, allerdings Nachbesserungen im Begleitgesetz erforderlich werden, die wir voraussichtlich in Sondersitzungen des Bundestages in der Sommerpause verhandeln und verabschieden werden. Das Gericht hat ausdrücklich eine stärkere parlamentarische Beteiligung am Erlass europäischer Vorschriften angemahnt, so dass der Bundestag in seinen Möglichkeiten zur Einflussnahme auf die europäische Politik gestärkt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Elisabeth Winkelmeier-Becker

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