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Elisabeth Motschmann
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Frage von Michael C. •

Frage an Elisabeth Motschmann von Michael C.

Sehr geehrte Frau Motschmann,

vielen Dank für Ihre Antwort auf meine Frage vom 8.12.2015. Ihre Erklärungen empfinde ich allerdings als rein emotional, sowie ausweichend und irreführend. Sie haben keine der genannten Ungereimtheiten aufgeklärt. Deshalb möchte ich meine Fragen noch einmal etwas deutlicher formulieren:
1) Wozu brauchen wir Ihrer Meinung nach das Völkerrecht, wenn wir es doch sowieso mit hanebüchenen Rechtfertigungen ignorieren? Warum dürfen wir Ihres Erachtens ein fremdes Land überfallen? Es gibt kein UN-Mandat! Damit ist es genau das - ein Überfall - und eindeutig völkerrechtswidrig. Nur weil ein Mormone woanders einen Anschlag verübt, kann man doch nicht gleich Salt Lake City bombardieren. Sehen Sie das etwa anders?
2) Sie sprechen von unserer Verantwortung. Können Sie erklären, auf welche friedliche Weise Deutschland seiner Verantwortung im Syrien-Konflikt nachkommt?
3) Weshalb nennen Sie es Selbstverteidigung – das ist die offizielle Begründung, auf deren Basis auch Sie zugestimmt haben – wenn Frankreich doch seit Oktober 2014 den IS bombardiert, also klar der Aggressor ist? Was sind Bomben von oben denn anderes als Staatsterrorismus? Und es war ja noch nicht einmal der IS, gegen den sich Frankreich nun auch mit Ihrer Hilfe angeblich verteidigt, sondern eigene Staatsbürger, die den Pariser Anschlag verübt haben. Das ist eine abstoßende Verdrehung der Tatsachen.
Ehrlich gesagt erwarte ich von Ihnen als Vertreterin auch meiner Interessen im Bundestag, dass Sie sich für Recht und Frieden einsetzen statt derart plumpe Kriegstreiberei zu unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen,
Michael Conrath

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Conrath,

vielen Dank für Ihre erneuten Fragestellungen, die ich wie folgt beantworte:
Das Völkerrecht bildet einen wichtigen Teil unseres Rechtssystems und ist für unsere öffentliche Ordnung unabdingbar. Ferner ist durch den Einsatz der Bundeswehr in Syrien kein Verstoß gegen das Völkerrecht ersichtlich, welcher nicht gerechtfertigt werden könnte. Die Rechtsgrundlage ergibt sich insbesondere aus der UN-Resolution 2249.
Der Islamische Staat stellt eine Bedrohung für die gesamte Staatengemeinschaft dar. Die Terroranschläge in Paris, Ermordungen ausländischer Journalisten und Massenhinrichtungen in Syrien und dem Irak – um nur einige Beispiele zu nennen – lassen daran keinen Zweifel aufkommen. Aus diesem Grund ist es nur folgerichtig, dass Deutschland an der Seite seiner Verbündeten steht und diese im Einsatz gegen den Islamischen Staat unterstützt. Der militärische Beitrag Deutschlands ist stellt die Einbettung in ein politisches Gesamtkonzept dar. Wir werden einen wichtigen Beitrag leisten, indem wir sechs Tornado-Flugzeuge zur Luftaufklärung entsenden werden. Durch Satellitenaufklärung wird Deutschland Erkenntnisse liefern, wer wo steht oder sich wohin bewegt. Wir werden eine Fregatte der Bundeswehr zum Geleitschutz des französischen Flugzeugträgers Charles de Gaulle stellen. Des Weiteren besitzt Deutschland ein weltweit seltenes System zur Betankung von Kampfjets in der Luft und stellt dieses zur Verfügung. Außerdem werden wir Personal für den Führungsstab wie Verbindungsoffiziere, die den multinationalen Stab im Kampf gegen den Terror verstärken, entsenden.
Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet habe.

Mit freundlichem Gruß
Ihre
Elisabeth Motschmann