(...) Das Netzausbaubeschleunigungsgesetz der vorherigen Bundesregierung beschränkt die Rechte der Bürger auf den reinen Klageweg. Die Bürgerinnen und Bürger können als erste und einzige Instanz nur das Bundesverwaltungsgericht anrufen. Eine Bürgerbeteiligung ist demnach schwierig. (...)
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