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© Dorothee Bär / Tobias Koch
Sobald eine beim Deutschen Bundestag eingereichte Petition mehr als 50.000 Mitzeichnungen erhalten hat, wird das Anliegen öffentlich im Petitionsausschuss unter Anwesenheit der Petentin/ des Petenten sowie von Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung beraten.
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