Wie stehen Sie zum Änderungsantrag (GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz)?
Sehr geehrte Frau Kliche-Behnke,
Am 10. Juli soll über einen Änderungsantrag (GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz) abgestimmt werden, der die gesetzliche Angemessenheitsprüfung für die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen abschaffen würde. Damit entfiele der gesetzliche Schutz eines Mindesthonorars – und dadurch die wirtschaftliche Grundlage vieler psychotherapeutischer Praxen, sodass Psychotherapie nicht mehr verlässlich und kostendeckend angeboten werden könnte.
Ich befürchte, dass die geplanten Änderungen zu einer weiteren Verschlechterung der ambulanten Versorgung führen: weniger wirtschaftlich tragfähige Praxen, längere Wartezeiten, Chronifizierung von psychischen Erkrankungen und eine stärkere Verlagerung hin zu medikamentösen oder digitalen Ersatzangeboten, obwohl qualifizierte Psychotherapie für viele Menschen die wirksamste und nachhaltigste Behandlung darstellt.
Quelle: https://www.psychotherapieverbund.de/todesstoss

