Portrait von Doris Barnett
Doris Barnett
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Doris Barnett zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Birgit S. •

Frage an Doris Barnett von Birgit S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau Barnett,

wieso ist es inzwischen schon (seit fast neun Jahren im Fall meines Kollegen) üblich, daß beispielsweise schlesigstemmige Deutsche, die wie ich im Gartenbau (oder sonst witterungsabhängig) tätig sind von Dezember bis April (oder Mai) des Folgejahres Arbeitslosengeld beziehen.
Obwohl sie überhaupt nicht in Deutschland leben, sondern (z. B.) die Zeit bei Frau und Kindern in Polen verbringen?
Wärend sie in Deutschland ( z. B. bei den Eltern )gemeldet sind.

Dies obwohl sie während der Monate, die sie hier arbeiten ihren Urlaub ganz normal nehmen, wie jeder andere Arbeitnehmer.

Diese Praxis kostet uns alle sehr viel Geld und ist äußerst ungerecht.
Schließlich bekommt sonst niemand vier bis fünf Monate im Jahr zusätzlichen bezahlten Urlaub auf Staatskosten.

Nette Grüße

Birgit Schuster

Portrait von Doris Barnett
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Schuster,

in der letzten Woche hatte ich einen Termin bei der Arbeitsagentur und habe auch Herrn Schätter auf das von Ihnen geschilderte Problem angesprochen.

So, wie Sie den Fall geschildert haben, darf es nicht sein. Wer Leistungen von der AA bezieht, muss dieser auch für anderweitige Vermittlung zur Verfügung stehen - oder er muss sich abmelden (und kommt aus dem Leistungsbezug). Arbeitslos gemeldete Personen können auch - nach Rücksprache mit ihrem Berater von der Arbeitsagentur in Urlaub gehen. Dann weiß aber die AA, wann die betreffende Person zurück ist und kann mit der Vermittlung fortfahren.

So ist die Rechtslage. Aber natürlich werden arbeitslos Gemeldete nicht "überwacht", so dass es schon auch zu Missbräuchen kommen kann (das fällt nur dann auf, wenn jemand vermittelt wird und sich dieser dann nicht meldet). Deshalb braucht die Arbeitsagentur in einem solchen Fall den Namen um zu prüfen, ob tatsächlich Leistungen bezogen wurden und ob das zu Unrecht geschah. Aber die Arbeitsagentur weiß, dass eine solche Meldung nur selten erfolgt.

Ich weiß, Frau Schuster, dass Sie meine Antwort nicht zufriedenstellen wird, aber ich kann Ihnen leider keine andere geben.

Mit freundlichen Grüßen
Doris Barnett