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Foto: Susie Knoll
Es ist geplant, spätestens im Oktober 2024 die auf der Grundlage von valideren Daten berechneten Hebesätze (die aber immer noch letztlich nur Schätzungen sein werden) zu veröffentlichen.
Allerdings muss es den Kommunen auch 2025 möglich sein, die Hebesätze im Einzelfall so festzulegen, dass der gesetzlich vorgeschriebene Haushaltsausgleich erreicht wird.
Die Abschaffung würde eine Belastung für alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler im Land bedeuten, da auch in Zukunft hohe Summen in den Straßenausbau investiert werden müssen, und ist damit am Ende nichts anderes als eine Umverteilung.