Wann ist in Rheinland-Pfalz mit einer Anpassung der Bezüge der Beamten an die aktuelle Rechtssprechung zu rechnen?Anpassung der Beamtenbezüge in RLP nach ergangenen Beschluss des BVerfG vom 17.09.2025
Der jüngst ergangene Beschluss des BVerfG vom 17. September 2025 (2 BvL 20/17 u.a., veröffentlicht am 19. November 2025) macht neue Vorgaben zur Ermittlung der amtsangemessenen Alimentation.
Es ist davon auszugehen das die rheinland-pfälzische Besoldung ebenfalls gegen die Verfassung verstößt.
Mit freundlichen Grüßen
Ewald M.
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Sehr geehrter Herr M.,
die Landesregierung beabsichtigt, das Tarifergebnis (wie im Übrigen seit 2025 durchgängig praktiziert) zeitgleich und systemgerecht auf den Beamtenbereich zu übertragen. Im Rahmen des hierfür notwendigen Gesetzgebungsverfahrens werden auch die neugefassten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gemäß Beschluss vom 17. September 2025 aufbereitet und berücksichtigt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Doris Ahnen

