Wie rechtfertigen Sie die fortbestehende Budgetierung angesichts dieser Versorgungslage?
Sehr geehrter Abgeordneter,
mit Entsetzen nehme ich die beschlossenen Einschnitte bei der psychotherapeutischen Versorgung zur Kenntnis. Es ist ohnehin erschreckend schwer, als psychisch erkrankter Mensch einen Therapieplatz zu finden. Monatelange Wartezeiten und Absagen gehören für viele zum Alltag.
Gleichzeitig starben laut Statistischem Bundesamt 2025 in Deutschland 11.334 Menschen durch Suizid – 9,3 % mehr als im Vorjahr. Diese Entwicklung muss uns alarmieren. Umso unverständlicher ist es, die psychotherapeutische Versorgung finanziell weiter einzuschränken.
Es ist zynisch, notwendige Hilfe zu begrenzen und das als Gesundheitsreform zu bezeichnen. Eine Reform sollte Versorgung verbessern, nicht verschlechtern. Psychische Erkrankungen lassen sich nicht aufschieben, bis das Budget wieder ausreicht.
Psychische Gesundheit ist kein Luxus. Es ist schlichtweg frech, notwendige Versorgung kaputtzusparen und das als Reform zu verkaufen.
Mit empörten Grüßen
Sehr geehrte Frau W.,
vielen Dank für Ihre Anfrage und die kritischen Hinweise.
Sie sprechen die Reformen in Verbindung mit dem GKV-Stabilisierungsgesetz an, welches im Bundestag verhandelt wurde. Als Mitglied des Sächsischen Landtages war ich daran nicht beteiligt, möchte Ihnen jedoch trotzdem versuchen zu antworten.
Deutschland verfügt über eines der teuersten Gesundheitssysteme der Welt, erreicht
im internationalen Vergleich jedoch oft nur mittelmäßige Versorgungsqualität. Die
starken Anstiege der Ausgaben haben Versicherte und Arbeitgeber in den letzten
Jahren durch Zusatzbeiträge in Rekordhöhe finanziert.
Nichtsdestotrotz kann das GKV-Stabilisierungsgesetz nur eine Übergangslösung sein. Die vorgesehenen Maßnahmen sind überwiegend kurzfristig angelegt und können, wie im Bereich der psychotherapeutischen Versorgung, sogar zu einer Verschärfung beitragen.
Unzureichende psychotherapeutische Versorgung führt oft zu weiteren Behandlungsbedarfen und
damit steigenden Kosten im gesamten Gesundheitsbereich. Ich teile daher Ihre Sorgen.
Auch der SPD-Bundestagsfraktion ist der Schutz vulnerabler Patientengruppen außerordentlich wichtig. Deshalb wurden dauerhafte Ausnahmeregelungen beschlossen, damit Leistungen für Kinder und Jugendliche sowie für schwer psychisch erkrankte Menschen auch künftig extrabudgetär und damit ohne Beschränkungen vergütet werden.
Darüber hinaus plant der Bundestag bis Ende des Jahres die Frage von dringlichen Behandlungen im Rahmen von psychotherapeutischen Sprechstunden von der gemeinsamen Selbstverwaltung definieren zu lassen. Denn zurecht liegt es in der Hand der Fachkräfte, diese Einschätzung vorzunehmen. Dies wird sicherstellen, dass die Betroffenen schnelleren Zugang zur Versorgung erhalten.
Für weitere Fragen und Anmerkungen wenden Sie sich gern an Ihre lokalen Bundestagsabgeordneten.
Vielen Dank für Ihr Engagement für die Belange psychisch erkrankter Menschen.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Panter
