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Frage von Hannah S. •

Unterstützen Sie die Anregung eines AfD-Verbotsverfahrens durch den Bundesrat noch vor September diesen Jahres?

Ein AfD-Verbotsverfahren scheint im Bundesrat zum ersten Mal in greifbarer Nähe, denn nach den Landtagswahlen in diesem Jahr ist davon auszugehen, dass die AfD danach Sitze im Bundesrat erhalten wird, die sie nutzen wird, um gegen ein solches Verbotsverfahren zu stimmen.

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Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau S.

vielen Dank für Ihre Frage zur Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens. 

Zunächst bitte ich um Verständnis, dass ich auf dieser Plattform nur in meiner Funktion als Landtagsabgeordneter und nicht als Teil der Staatsregierung antworten kann. 

Auf dem Landesparteitag der SPD Sachsen im Juni 2025 haben wir einen sehr umfassenden Antrag zum Thema beschlossen, der sowohl die Vorbereitung eines Verfahrens in den Fokus rückt, als auch wichtige Aspekte darüber hinaus anspricht.
Der, aus unserer Sicht, aussichtsreichste Ansatz setzt auf Kooperation zwischen Bund und Ländern. Wir setzen uns deshalb weiterhin dafür ein, dass die auf Bundesebene zugesagte Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet wird. Diese Arbeitsgruppe soll prüfen, ob ein Verbotsverfahren rechtlich erfolgversprechend vorbereitet werden kann. Das Ziel bleibt, verfassungsfeindliche Strukturen wirksam zurückzudrängen und demokratische Institutionen zu schützen.

Ein Parteiverbotsverfahren ist ein sehr weitreichender Schritt und an hohe verfassungsrechtliche Hürden gebunden. Entscheidend ist, ob eine Partei aktiv und planvoll darauf hinarbeitet, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beseitigen. Gerade das jüngste Urteil des Verwaltungsgerichts Köln zeigt, wie hoch die rechtlichen Hürden bereits bei der Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz sind.
Ob und wann ein Antrag gestellt werden sollte, hängt also von einer sorgfältigen juristischen Prüfung ab und nicht allein vom politischen Kalender. 
Ein gescheitertes Verbotsverfahren würde eher schaden als nutzen. Es darf kein politisches Signalinstrument sein, sondern muss juristisch tragfähig vorbereitet und die Erfolgsaussichten sorgfältig geprüft werden. 

Darüber hinaus gilt es zu beachten: Ein Verbotsverfahren ist kein politisches Allheilmittel. Selbst im Falle eines erfolgreichen Verbots blieben tief verankerte Netzwerke, Finanzierungsstrukturen sowie digitale und organisatorische Infrastrukturen bestehen, die auch ohne Partei-Label weiterwirken können. Parallel zur juristischen Prüfung müssen wir daher politische und sicherheitsbehördliche Antworten stärken.

Mit freundlichen Grüßen 
Dirk Panter

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