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Dirk Panter
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Frage von Ozan C. •

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass der Schwerpunktbereich aus dem integrierten LL.B. herausgenommen wird und als Master-Studiengang angeboten wird und andere Punkte der Petition beachtet werden?

ich bin Gründer von JURIST IN TIME und Initiator der Petition für die Einführung der integrierten Bachelor und Master of Laws (www.openpetition.de/!llb). Die Petition gilt ausdrücklich bundesweit. Können Sie sich bitte für die Forderungen der Petition einsetzen, wonach auch ein Master in das Jurastudium integriert werden soll? Nach dem derzeitigen Gesetz ist der Schwerp. Teil des LLBs. Die Unterzeichnenden des Hamburger Protokolls und die Fachschaft der Uni Trier fordern das auch. Da Frauen nach den offiziellen Statistiken öfter im Juristischen Staatsexamen durchfallen, wird der Staat durch einen solchen Master seinem Gleichstellungsauftrag, Art. 3 GG besser nachkommen. In der Schweiz, Lüneburg und Österreich gibt es schon integrierte Master im Jurastudium. Bayreuth bereitet gerade diesen Master vor (www.jurahoch3.de). Sachsen verliert Wettberwerbsvorteile, da 14 Bundesländ. den integ. LLB haben. Können Sie sich auch dafür einsetzen, dass Leistungen aus anderen Unis anerkannt werden? Danke!

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr C.

vielen Dank für Ihre Anfrage und den Hinweis auf die Petition. 

Im Dezember 2023 hat der Sächsische Landtag neue gesetzliche Regelungen beschlossen, die es ermöglichen, innerhalb des Jura-Studiums einen integrierten Bachelorabschluss zu erwerben (Drs 7/14952; abrufbar unter: edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=14952&dok_art=Drs&leg_per=7&pos_dok=&dok_id=292410). 
Studierende können dadurch bereits während ihrer universitären Ausbildung einen ersten akademischen Grad erlangen, der beispielsweise den Zugang zu weiterführenden Masterprogrammen eröffnet. 

Bis zur ersten juristischen Prüfung haben Studierende der Rechtswissenschaft bereits eine erhebliche Anzahl an Studien- und Prüfungsleistungen erbracht, die in anderen Disziplinen die Anforderungen eines Bachelorgrades erfüllt hätten. Gleichzeitig sind in vielen Berufen nur grundlegende juristische Kompetenzen gefordert, deren Vorhandensein durch einen integrierten Bachelor sichtbar gemacht wird. Der zusätzliche universitäre Abschluss kann damit dazu beitragen, Fachkräfte zu gewinnen und zudem den teilweise als stark empfundenen psychischen Druck des Studiums der Rechtswissenschaft mit der abschließenden ersten juristischen Prüfung zu mindern. 
§ 9 Sächsisches Juristenausbildungsgesetz macht zur Bedingung, dass die Voraussetzungen für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung erfüllt sind und die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung an der Universität Leipzig bestanden wurde. Dies gewährleistet die Gleichstellung mit dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) für einen Bachelorgrad nachzuweisenden 240 Leistungspunkten (Credit Points). Außerdem wird geregelt, dass der Bachelorgrad nach § 9 Absatz 1 des Sächsischen Juristenausbildungsgesetzes ein Bachelorgrad im Sinne von § 40 Absatz 1 Satz 1 des Sächsischen Hochschulgesetzes ist. Es wird klargestellt, dass der Bachelorgrad zur Grundlage eines konsekutiven Masterstudiums gemacht werden kann. 
Damit wurde ein langjähriges Anliegen der Juristenfakultät der Universität Leipzig und der dortigen Studierenden umgesetzt, um der Juristinnen- und Juristenausbildung im Freistaat Sachsen endlich einen entscheidenden Standortvorteil zu sichern. Die Regelung gilt seit dem 01.01.2025.

Sachsen gehört in diesem Punkt also zu den Vorreitern und eröffnet angehenden Juristinnen und Juristen zusätzliche Karrierechancen auch jenseits traditioneller Berufsfelder. 
Die Anerkennung von Leistungen an einer anderen Universität wird von den jeweiligen Fakultäten geregelt. 

Mit freundlichen Grüßen 
Dirk Panter 

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