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Dirk Kienscherf
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Frage von Christina J. •

Privatinsolvenz durch Nachtspeicheröfen?

Hallo Herr Kienscherf,
könnten Sie bitte im Ausschuss die große finanzielle Belastung thematisieren, die jetzt explizit auf MieterInnen zukommt, d. noch mit Nachtspeicheröfen heizen müssen?
Ich glaube, das betrifft und bewegt viele Menschen, die leider kein Gehör finden, da es sich im gesellschaftlichen Gefüge nur noch um eine Minderheit handelt.
In meinem Fall (Durchschnittsverbrauch in meiner knapp 47m² Wohnung von 6.500 kWh) hat d. Versorger d. Preise für Nachtstrom um knapp 150% zum Jahresbeginn angehoben, von knapp 17 Cent auf 42 Cent. Damit tritt für mich die Strompreisbremse in Kraft und d. Strom kostet mich im besten Fall 40ct/kWh.
Nachbarn, d. mit Gas heizen in vergleichbaren Wohnungen zahlen im besten Fall 12ct/kWh
(d. Durchschnittsverbrauch e. ca. 50m² Wohnung liegt auch b. ca. 6.500 kWh).
Unser Schicksal scheint v. d. Wohnungswirtschaft überhaupt nicht wahrgenommen zu werden.
Das schockiert mich sehr, denn in Kürze kommen Heizkosten von mehreren Tausend Euro auf mich zu.
VD

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau J.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Die krisenbedingt hohen Gaspreise haben auch den Strommarkt durcheinandergebracht. Die Großhandelspreise haben sich im Verhältnis zum Niveau vor der Krise vervielfacht. Da die meisten Stromversorger zumindest einen Teil ihres Stroms am Großmarkt beschaffen, können sie Preiserhöhung nicht vermeiden. HEnW macht geltend, durch umsichtige Beschaffung die Preiserhöhungen für Bestandskund:innen zumindest in gewissen Grenzen zu halten. Die entsprechende Internet-Seite mit Erläuterungen zu den Preiserhöhungen finden Sie hier: https://www.hamburgenergie.de/oekostrom/strompreis/

Um Bürger:innen sowie Unternehmen in dieser schwierigen Lage zu helfen, hat die Bundesregierung eine Energiepreisbremse beschlossen, die zum 1.1.2023 in Kraft getreten ist. Diese sieht unter anderem auch vor, dass nur Preiserhöhungen aufgrund gestiegener Kosten zulässig sind und dass dies vom Bundeskartellamt geprüft wird. Zentrales Element des Gesetzes sind Preisobergrenzen für ein Grundkontingent an Strom, Gas oder Wärme, die extreme Preissteigerungen verhindern sollen.

Für Bürger:innen wie Sie, die einen speziellen Nachtstromtarif haben, enthält das Gesetz noch mal eine spezielle Regelung für flexible Stromtarife. Die Berechnung ist relativ kompliziert. Bei Interesse kann in der folgenden Information des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz unter den Ziffern 2 und 12 nachgelesen werden: FAQ_Strompreisbremse (bmwk.de). Spätestens bei der Festlegung der neuen Abschlagszahlungen müsste sich demnach die Strompreisbremse bei Kund:innen in gewissem Umfang preismindernd bemerkbar machen / gemacht haben. Es gibt zudem eine neue kostenfreie Telefonhotline zur Beratung über die Energiepreisbremse des BMWK, an die die Sie sich gerne wenden können: 0800-78 88 900.

Der Hamburger Senat hat außerdem einen Notfallfonds eingerichtet für Hamburger:innen, die unter unverhältnismäßigen Energiekosten leiden und denen Versorgungssperren drohen. Ich hoffe, dass dies bei Ihnen nicht der Fall ist, aber sollte es so sein, finden Sie dazu unter diesem Link: Härtefallfonds Energiesperren abwenden - hamburg.de alle relevanten Informationen.

 Mit freundlichen Grüßen

Dirk Kienscherf

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