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Dirk Kienscherf
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Frage von Brigitte B. •

Setzen Sie sich für eine Pflicht-Kennzeichnung von KI- und Symbolmaterial in Nachrichtensendungen des ÖRR ein, damit Zuschauer nicht durch künstliche oder falsch kontextualisierte Bilder getäuscht wer

Ich bin Beitragszahler aus Hamburg und halte den öffentlich-rechtlichen Rundfunk grundsätzlich für wichtig. Gerade deshalb sehe ich dringenden Reformbedarf bei Transparenz und journalistischen Standards.

Im heute journal vom 15.02.2026 wurde ein KI-generiertes Video im Nachrichtenkontext gezeigt, ohne eindeutige Kennzeichnung. Besonders sensibel war die Szene mit Kindern. Zusätzlich wurde weiteres Bildmaterial verwendet, das laut übereinstimmender Berichterstattung aus dem Jahr 2022 stammt und nicht zum ICE-Kontext passte.

Solche Vorfälle werden häufig nachträglich als „technische Versehen“ erklärt. Aus Zuschauersicht beschädigt das massiv das Vertrauen. Viele Menschen können Quellen nicht selbst überprüfen und sind auf korrekte Einordnung angewiesen.

Ich wünsche mir keine Abschaffung des ÖRR, sondern Reformen: klare Kennzeichnungspflichten für KI- und Symbolmaterial, transparente Aufarbeitung und verbindliche Konsequenzen bei journalistischen Fehlleistungen.

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Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau B.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht. Das ZDF hat bereits Konsequenzen aus dem Vorfall gezogen, weiterführende Maßnahmen getroffen und wird den Vorfall weiter transparent aufarbeiten. Darüber hinaus hat das ZDF gemeinsam mit den ARD-Landesrundfunkanstalten, der Deutschen Welle und Deutschlandradio Grundsätze für den Umgang mit Künstlicher Intelligenz aufgestellt. Diese sind öffentlich online abrufbar: Landesrundfunkanstalten verabschieden gemeinsamen KI-Kodex.

Das Hamburger Amt Medien ist in die Diskussion im Länderkreis zum Digitale-Medien-Staatsvertrag eingebunden. Dort findet auch eine Befassung mit dem Thema der KI-Regulierung statt. Eine Prognose, wann mit der Verabschiedung des Digitale-Medien-Staatsvertrags gerechnet werden kann, und damit entsprechende Regelungen greifen, kann angesichts der Vielzahl der zu beteiligen Staatsvertragsländer aktuell nicht erfolgen. Ergänzend der Hinweis: Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind keine nachgeordneten Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg oder eines anderen Landes. Entsprechend des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der Staatsferne, welcher Ausfluss der aus Artikel 5 Grundgesetz folgenden Rundfunkfreiheit ist, üben die Staatsvertragsländer lediglich eine eingeschränkte Rechtsaufsicht und keine Fachaufsicht über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk aus. Gleichwohl ist es der Ländergemeinschaft und somit auch Hamburg ein wichtiges Anliegen, die Akzeptanz und Vertrauenswürdigkeit des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks zu stärken.

Mit freundlichen Grüßen

Dirk Kienscherf

 

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